Unternehmensnachfolge

Jeder wird sich eines Tages aus der Geschäftsleitung zurückziehen müssen. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung ist daher eine der wichtigsten Aufgaben für eine langfristige und erfolgreiche Unternehmenssicherung und -entwicklung und sollte deshalb frühzeitig und professionell umgesetzt werden.

Wir unterstützen und begleiten Sie fachübergreifend bei der Entwicklung der richtigen Strategie für Ihre individuelle Vermögensnachfolge bzw. Unternehmensnachfolge. Unsere Kanzlei erarbeitet mit Ihnen ein geeignetes Konzept, führt eine Berechnung der Vermögenswerte durch, prüft die steuerrechtlichen Konsequenzen und sorgt dafür, dass in Ihrer persönlichen Nachfolgeplanung nichts dem Zufall überlassen bleibt.

Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Tätigkeitsfeldern

  • Analyse der Unternehmenssituation
  • Due Diligence Prüfung (sorgfältige Analyse des Unternehmens durch den Käufer) und Ermittlung des Unternehmenswertes.
  • Bewertung von Handlungsoptionen und Benennung von Übergabezielen
  • Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle
  • Beratung bzgl. steuerlich optimierter Modellen, bei denen der Übergeber auch nach Übergabe noch von seinem Unternehmen profitieren kann
  • Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers, künftige Rolle des Altinhabers, Austrittszeitpunkt des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen des Nachfolgers und des Altinhabers),
  • Umsetzung von privaten und unternehmerischen Interessen bei Übergaben
  • Individuelle steuerliche Beratung zu Übergabeverträgen
  • Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung,
  • Präventive Beratung zur Konfliktvermeidung in Familie und Betrieb
  • Verhandlungen mit potentiellen Betriebsnachfolgern (Familienmitglied, Mitarbeiter, Außenstehender) • Begleitung und Beratung bei Unternehmensverkäufen und Teilverkäufen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Betreuung in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen hinsichtlich der Unternehmensfortführung
  • Erarbeiten eines Vorschlags zur günstigsten Rechtsform der Nachfolge
  • Ausgestaltung und Umsetzung von Gesellschaftsverträgen mit nachfolgerechtlichem Hintergrund
  • Analyse bestehender Nachfolgeregelungen (etwa Unternehmertestamente)
  • Beratung bei Fragen zur Testamentsgestaltung und vorweggenommenen Erbfolge
  • Ggf. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften,
  • Beurteilung vorhandener Pläne zur Altersvorsorge
  • Überprüfung der haftungsrechtlichen Situation
  • Begutachtung von Finanzierungsgestaltungen und Verhandlung mit Kreditinstituten
  • Projektbezogene Arbeit in Abstimmung und Zusammenwirken mit allen Abteilungen des Unternehmens

Bei der Auswahl eines geeigneten Übergabemodells stehen die individuellen Übergabeziele und die persönliche Situation des Mandanten für uns immer im Mittelpunkt.

Dr. Christian Baretti, Diplom-Volkswirt, Steurberater

Johannes Falch, MBA (Gesundheits- und Sozialwirtschaft), Rechtsanwalt

Wir stehen Ihnen gerne für telefonische Erstauskünfte zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

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Kontakt:
Unser Büro in München befindet sich in unmittelbarer Nähe der U-Bahnhaltestelle Sendlinger Tor (Linien U3, U6, U1, U2)

Dr. Christian Baretti, Diplom-Volkswirt , Steuerberater Michael Heinz, Diplom-Kaufmann, Steuerberater Johannes Falch, MBA (Gesundheits- und Sozialwirtschaft), Rechtsanwalt Dr. Rasso Graber, LL.M. (Eur.), Rechtsanwalt

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  • von Bozica rohak am 24.03.2020 00:16
    Mein Fall würde als verjährt gelassen, von Herr Falch. Von Florian Geibler würde ich so gut beraten und verträten das ich geräumt würde, mir post umgeschrieben wird, ich krank geworden bin. Bozica Rohak
  • von Klasse Beratung am 02.08.2018 05:20
    Als Arzt fühle ich mich bei den Steuerberatern von Falch & Partner perfekt aufgehoben. Neben dem, was man von einem Berater erwarten kann, der einem die Buchhaltung erstellt und die Löhne abrechnet, werde ich auch individuell steuerlich beraten und ohne extra Nachfrage auf Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen. Als sich einmal ein arbeitsrechtliches Problem ergab, konnte ich über meinen Sachbearbeiter für die Gehaltsabrechnung auf kurzem Weg direkt einen Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aus derselben Kanzlei erhalten. Auch hier war ich mit der schnellen Lösung des Problems sehr zufrieden.