Rechtsanwalt Manfred Schäffler hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit Abschluß der ersten juristischen Staatsprüfung absolviert. Auch die zweite juristische Staatsprüfung wurde in München nach erfolgter Referendarzeit in Schongau, Augsburg und München erfolgreich abgelegt. Manfred Schäffler ist als selbständiger Rechtsanwalt in München tätig seit 1971. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde dementsprechend Herrn Schäffler in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

Die Rechtsanwaltskanzlei Manfred Schäffler ist überwiegend zivilrechtlich orientiert. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Schäffler liegen im wesentlichen auf dem Gebiet des Arzthaftungs- und Zahnarzthaftungsrechtes, im Familien- und im Erbrecht (nähere Informationen hierzu finden auf der Seite Fachgebiete - Arztrecht).

Neben diesen Tätigkeitsschwerpunkten werden selbstverständlich auch die klassischen Tätigkeitsfelder des Rechtsanwaltes, wie das Allgemeine Zivilrecht und das Strafrecht, bearbeitet (nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Weitere Tätigkeitsgebiete).

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Schäffler umfaßt kompetente und von mehr als 30-jähriger Erfahrung getragene Beratung, die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, die Vertretung vor Gericht und die Beitreibung von Forderungen (Zwangsvollstreckung). Ziel ist es dabei immer, zunächst auf außergerichtlichem und kostensparendem Weg gegebene Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und erst bei Scheitern dieses Weges die Gerichte zu bemühen.

Sollte die Einschaltung anderer Kollegen geboten sein, etwa bei rechtlichen Problemen im Ausland, können entsprechende Kontakte gerne hergestellt werden.

Die speziellen Fachgebiete der Anwaltskanzlei Schäffler sind

  • Arzt- und Zahnarzthaftung
  • Erbrecht
  • Familienrecht 

Die Rechtsanwaltskanzlei Schäffler ist überwiegend zivilrechtlich orientiert. Neben den Tätigkeitsschwerpunkten werden selbstverständlich auch die klassischen Tätigkeitsfelder des Rechtsanwaltes, wie das Allgemeine Zivilrecht und das Strafrecht bearbeitet. Insbesondere erfolgt langjährig durch Rechtsanwalt Schäffler Tätigkeit auf folgenden Gebieten:

  • Allgemeines Zivilrecht 
  • Arbeitsrecht (besonders Probleme zu Kündigungen)
  • Schuldrecht 
  • Mietrecht 
  • Allgemeines Vertrags- und Gesellschaftsrecht (mit Vertragsgestaltungen)
  • Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen)
  • Strafrecht (bes. Eigentumsdelikte - z.B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl - und Privatklagedelikte - z.B. Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch -, sowie Körperverletzungsdelikte - gerade im Zusammenhang mit der Arzt- und Zahnarzthaftung)

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