Wertermittlungs- und Architekturbüro

Wir begrüßen Sie herzlich!

Unser Aufgabenbereich umfasst: Gutachten gemäß IHK-Richtlinien, Sachverständige, Verkehrswertgutachten München, Verkehrswertermittlungen gem. § 194 BauGB. Honorar nach HOAI § 34. Kauf- und Verkaufsberatung. Baubegleitende Qualitätssicherung. Planung, Ausschreibung, Projektkoordination, Mängelbeseitigung, Abnahme, Übergabe...

Unser Büro befindet sich in München.

Architekturbüro

Der Titel des Architekten ist gesetzlich geschützt. Bei unseren Neubauten und Sanierungsmaßnahmen legen wir Wert auf fachgerechte Ausführung der einzelnen Gewerke.
 
In den letzten Jahren haben sich Baustoffmaterialien verbessert. Die Ausführung der Fachfirmen muss jedoch stetig einer Kontrolle unterliegen, um das mängelfreie Gewerk zu gewährleisten. Voraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf, sind rechtssichere Werkverträge.
 
Der Architekt kann auch als unabhängiger Sachverständiger für den Bauherren oder Wohnungskäufer fungieren.

Immobilienwertermittlungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Verfahren nach der ImmoWertV: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren
  • Beratung bei Kauf- und Verkauf von Immobilien
  • Ansatz von Wertprognosen
  • Einschätzung von wirtschaftlichem Instandhaltungsrückstand
  • Überprüfung von Wertbeständen/ Immobilienportfolio
  • Berechnungen Mietflächen für gewerblichen Raum (MF/G) von der gif 
  • Abnahme von Bauleistungen / Wohnungsbeständen

Verkehrswertgutachten

gemäß den IHK-Richtlinien, Sachverständigenwesen, Kauf- und Verkaufsberatung

Bauherrenvertretung

Planung, Ausschreibung, Projektkoordination und Abwicklung              

Baubegleitende Qualitätssicherung

Mängelfeststellung, Beseitigungsbetreuung, Abnahme- und Objektübergabe

Wir betreuen Ihr Wohnbauvorhaben bis zur Endabnahme. Rechtlich gesehen ist die Abnahme einer der wichtigsten Schritte beim Hausbau. Erkennt der Bauherr eine fehlerhafte Fertigstellung an, so besteht für Ihn nach der Abnahme, eine sogenannte Beweispflicht. Das heißt, es reicht nicht mehr Mängel nur einfach aufzuzeigen und eine Ausbesserung zu verlangen. Der Bauherr muß nun beweisen, daß der beauftragte Bauunternehmer für die Fehler verantwortlich ist.

Sachverständigenbüro

Wir haben unsere überdurchschnittlichen Fachkenntnisse für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch Lehrgänge am IFS (Institut für Sachverständigenwesen) in Köln und durch unsere praktische Tätigkeit in der Immobilienbewertung erworben. Außerdem besuchen wir Seminare und Vorträge der IHK München und beim LVS (Landesverband für öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige), um unsere Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen.
 
Bisher erfolgte Veröffentlichung im Bundesanzeigerverlag "Bauen und Energie" Jan/2007 2.Jahrgang - Heft 1, Bereich Finanzierung und Wirtschaftlichkeit mit dem Thema "Gebäudewertermittlung nach energetischer Modernisierung".

Gutachten

Voraussetzung für eine objektives Gutachten ist die Durchführung eines Ortstermines, um Lage, Situation und Beschaffenheit des Bewertungsobjektes in Augenschein zu nehmen. Eine ausführliche Photodokumentation wird hierbei erstellt.

Für die Erstellung eines Gutachtens sind folgene Unterlagen notwendig:

  • Baugenehmigungspläne
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Mietverträge
  • Teilungserklärung bei Wohn- und Teileigentum
  • Amtlicher Lageplan

Wir erstellen die Gutachten nach den IHK- Richtlinien. Je nach Situation wird nach der Immobilienwertermittlungs-verordnung (ImmoWertV, seit 01.07.2010 in Kraft) das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren angewendet.

Baubegleitende Qualitätssicherung

Baumängelfeststellung vor Abnahme und Übergabe bei Wohnungen und Häuser.

Mängelfeststellung, Beseitigungsbetreuung, Abnahme- und Objektübergabe

Umsetzung von Brandschutzkonzepten in München

Brandschutzplanung

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