Anwaltskanzlei Martinek

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

In diesen Rechtsgebieten verfüge ich über eine besonders hohe Kompetenz, die durch ständige Fortbildung garantiert wird.

Überdurchschnittliche Kenntnisse können Sie in folgenden Bereichen von mir erwarten:

Kompetente Beratung auf fachlich höchstem Niveau

Kompetente Beratung auf fachlich höchstem Niveau

Durch meine langjährige berufliche Erfahrung, die Bearbeitung einer Vielzahl von Rechtsfällen sowie kontinuierlicher Fortbildung habe ich im Jahr 2009 den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und im Jahr 2011 den Fachanwaltstitel für Familienrecht erworben.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” ist kein akademischer Titel, sondern ein Nachweis für meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf den entsprechenden Rechtsgebieten.

Die Bezeichnungen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer München verliehen, da mein Wissen auf diesen Fachgebieten deutlich höher ist, als bei einem durchschnittlichen Anwalt. 

Damit das Wissen des Fachanwalts stets aktuell bleibt, muss er sich regelmäßig  fortbilden und die Nachweise bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, ansonsten wird der Fachanwaltstitel wieder entzogen.

Familienrecht

Familien­angelegen­heiten betref­fen Ihren persönlichsten Lebens­bereich. Gerade hier ist das Vertrauens­verhältnis zwischen Anwalt und Mandant besonders wichtig.

Ich berate, vertrete und betreue Sie vor und während der Trennungs­phase und im Scheidungs­verfahren.

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche verfolge ich konsequent und zielstrebig.

Meine zusätzliche Qualifikation als Fach­anwalt für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht kommt Ihnen gerade bei der Auf­teilung des gemein­samen Ver­mögens sowie vorhandener Immobilien besonders zugute.

Häufig kommt es vor, dass sich Ehegatten einig sind und rasch geschieden werden möchten. In diesen Fällen kann die Scheidungs­vorbereitung von nur einem Anwalt übernommen werden. Auch hier kann ich die ausführliche Beratung und Vertretung garantieren.

Ich erstelle und prüfe für Sie Eheverträge und Scheidungs­folgen­verein­barungen.

Kompetente Beratung können Sie auch in Fragen des Eltern­unterhalts von mir erwarten.

  • Trennung
  • Trennungs­unterhalt
  • Zuweisung Ehe­wohnung
  • Ehe­scheidung
  • Scheidungs­folgen­verein­barung
  • Ehe­vertrag
  • Zugewinn­ausgleich
  • Vermögens­auseinander­setzung
  • Unterhalt Ehegatte, Kind
  • Versorgungs­ausgleich
  • Erbvertrag
  • Erb- und Pflicht­teilsrecht
  • Testament
  • Vorsorge­vollmacht
  • Eltern­unterhalt

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungs­eigentums­recht passt sich ständig durch neue Recht­sprechung und eine sich stetig wandelnde Gesetz­gebung an die Bedürfnisse in diesem existenziellen Lebens­bereich an.

Um für Sie ein höchst­mögliches Maß an Qualität in meiner anwaltlichen Beratung und Tätigkeit sicher­zustellen, habe ich im Jahr 2009 den Fach­anwalts­titel erworben und bilde mich in diesem Bereich laufend fort.

Ich prüfe und erstelle für Sie Miet-, Pacht- und Kauf­verträge.

Ich berate und unterstütze Sie konsequent und zielstrebig bei Kündigungen wegen Eigen­bedarfs, Einzug von Miet­rück­ständen, Zwangs­räumungen sowie Miet­erhöhungen.

Weiter berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen die im Zusammenhang mit einem Maklerauftrag stehen – sowohl auf Makler-, als auch auf Auftraggeberseite.

Ich berate und vertrete Haus­eigentümer, Wohnungs­eigentümer, Ver­mieter, Mieter, Grundstücks- und Immobilien­verwalter, Haus­ver­waltungen, mittel­ständische Unternehmen, Makler und Privat­personen.

Für meine Mandanten stehe ich nicht nur als einmaliger Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen zur Verfügung.

  • Eigenbedarfskündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Kündigung Mietrückstand
  • Kündigungsschutz
  • Mieterhöhung
  • Mietzinsinkasso
  • Räumung / Zwangsräumung
  • Prüfung / Erstellung Mietvertrag
  • Wirksamkeit von Vertragsklauseln
  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen von Eigentümer­ver­sammlungen
  • Gewerbe­mietvertrag
  • Maklervertrag
  • Makler­provision

Weitere Schwerpunkte

  • Erb- und Pflichtteilsrecht
  • Testament
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsvollmacht
  • Maklerrecht
  • Vorgerichtliches / gerichtliches Mahnverfahren
  • Forderungseinzug (Inkasso)

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2 Bewertungen zu Martinek Anton Anwaltskanzlei

5
2 Bewertungen
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  • von anonym am 25.10.2019 14:09
    Kompetenz wird hier groß geschrieben, Danke für die Vertretung
  • von anonym am 27.09.2019 15:18
    sehr kompetenter Anwalt, hat mein Anliegen verstanden und mich bestens vertreten Danke