Coronavirus: Alle Infos zur weitgehenden Aufhebung der Maskenpflicht in München



Erleichterungen bei der Maskenpflicht im ÖPNV
Bayernweit ist die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben, seit 2. Juli auch im ÖPNV, wo jetzt eine OP-Maske reicht. Eine medizinische Maske ist in Krankenhäusern und anderen vulnerablen Einrichtungen ausreichend. Ein Überblick über die aktuellen Maßnahmen in München.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bleibt in Bayern bis auf Weiteres bestehen. Allerdings kann seit 2. Juli jeder selbst entscheiden, ob eine FFP2- oder eine OP-Maske im ÖPNV getragen wird.
In Einrichtungen, die sogenannte "vulnerable Personengruppen" wie Kranke oder Alte betreuen, gilt weiterhin Maskenpflicht. Seit dem 28. Mai 2022 besteht nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) statt wie bisher einer FFP2-Maske.
Das gilt für:
- Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt
- Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste
- ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Die Maskenpflicht in bayerischen Schulen ist vollständig aufgehoben, sowohl auf dem Gelände als auch im Unterricht.
Das bayerische Kultusministerium empfiehlt grundsätzlich das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen sowie "nachdrücklich" auf allen Begegnungsflächen in Gebäuden, bei Infektionsfällen und im Schülerverkehr.
Stadtverwaltung, Tierpark, Bäder: Wo Masken empfohlen oder Pflicht sind
- In Bereichen der Münchner Stadtverwaltung mit erhöhtem Parteiverkehr (z.B. KVR, Sozialreferat, Gesundheitsreferat) gilt weiterhin Maskenpflicht. Informationen zu einzelnen Dienststellen können unter https://stadt.muenchen.de/service/ abgerufen werden.
- In ihren Bädern und Saunen empfehlen die Stadtwerke München die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten. Dies betrifft auch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
- Im Tierpark Hellabrunn gilt in den Service-Centern Maskenpflicht. In den Tierhäusern und weiteren Innenräumen wird eine Maske empfohlen.
Generell empfiehlt die bayerische Regierung die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiter einzuhalten, darunter die Bewahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern und das freiwillige Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen.
Städtische und staatliche Institutionen, Veranstaltungsorte, Freizeiteinrichtungen, Hotels und Gastronomen können weiterhin per Hausrecht freiwillige Schutzkonzepte umsetzen, die zum Tragen einer Maske verpflichten. Auch weitere Corona-Maßnahmen wie die Besucherlenkung oder Möglichkeiten zur Desinfektion sollen angewandt werden.
Besucher*innen sollten sich deshalb vorab über eine etwaige Maskenpflicht informieren.
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