
SPEZIALISIERTE KANZLEI FÜR STRAFRECHT
Beratung | Strafverteidigung | U-Haft | Revision
Wir sind ein Team aus spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten und Prozessanwälten für Strafrecht, mit bundesweiter Tätigkeit im Bereich
- Strafrechtliche Beratung und Vertretung (alle Bereiche des Strafrechts)
- Strafverteidigung (vor allen Gerichten, einschl. dem Bundesgerichtshof)
- Anzeige (auch Selbstanzeige)
- Rechtsmittel im Strafrecht (u.a. Berufung / Revision)
- Haftsachen (v.a. Hilfe bei Verhaftung und U-Haft)
ENTSCHEIDEND IST DIE RICHTIGE WAHL DES ANWALTS
Strafverfahren werden oft unterschätzt oder zu spät ernstgenommen

Für uns steht immer das bestmögliche Ergebnis im Vordergrund. Umso wichtiger ist es, auch in einer schwierigen Prozesssituation den Überblick zu behalten und in jeder Lage des Verfahrens eine geeignete Strategie festzulegen:
- Will man vordringlich einen Eintrag ins Führungszeugnis oder die Belastungen einer Bewährungs- oder gar Vollzugsstrafe vermeiden, kann eine frühe Verständigung (Deal) mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorzugswürdig sein.
Im Falle eines Geständnisses ist eine erhebliche Strafmilderung zu erwarten, auch ein langes und zehrendes Verfahren kann so deutlich verkürzt werden. - Geht es dagegen um eine vollständige Rehabilitierung (Stichwort: Verfahrenseinstellung / Freispruch), muss von Anfang an jede Chance genutzt werden, die Strafverfolgungsbehörden dazu anzuhalten, Unschuldsvermutung und Beweise zu Ihren Gunsten die rechtsstaatlich gebotene Bedeutung beizumessen.
Insbesondere ist auf einen korrekten Verfahrensablauf und eine fehlerfreie Rechtsanwendung zu achten – Gleiches gilt bei der Vertretung von Zeugen und Nebenklägern.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht – wo erforderlich – den konstruktiven, juristischen Konflikt zu suchen und mit allen hierfür zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mitteln zu kämpfen.
Denn Viele unterschätzen die Übermacht an strafprozessualen Gegnern, angefangen von Polizei und Staatsanwaltschaft, bis hin zu Nebenklägern, Schöffen, Sachverständigen und auch den Berufsrichtern.
Hinzu kommt, dass die gerichtliche Verurteilungsquote bei über 80 % liegt (die Erfolgsquote bei den Rechtmitteln bei unter 10 %).
Dabei wird allerdings häufig übersehen, dass gerade im Strafrecht weite Ermessensspielräume bestehen, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen:
- Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage),
- Anklage
- Strafbefehl
- Absehen von Strafe
- Eintrag ins Führungszeugnis
- Freispruch
- Geld- oder Bewährungsstrafe (statt Freiheitsstrafe etc.)
Strafverteidigung bedeutet daher Kampf um das bestmögliche Ergebnis!
Wenn der eigne Anwalt nicht weiter auffällt, keine oder kaum Anträge stellt und mehr auf eine positive Zusammenarbeit mit den Behörden setzt, ist dies selten zielführend.
Auch wenn es einmal sinnvoll sein kann, eine Absprache (Deal) zu treffen oder das Strafmaß durch ein Geständnis zu reduzieren, darf dies nicht der Regelfall sein, will man das beste Ergebnis, also eine Verfahrenseinstellung oder Freispruch, erzielen.
KERNPUNKT UNSERES ERFOLGS: ERFAHRUNG UND SPEZIALISIERUNG

Wie der Facharzt in der Medizin
Was in der Medizin selbstverständlich ist, gilt ebenso im Strafrecht:
Auch hier bedarf es hoch qualifizierter Experten auf dem Fachgebiet:
Unsere Anwälte sind daher ausschließlich im Strafrecht tätig, wobei sich jeder Anwalt auf einzelne Teilbereiche konzentriert, um so absoluter Spezialist auf dem jeweiligen Fachgebiet zu sein.
Diese enge Schwerpunktsetzung macht uns – ähnlich dem Facharzt in der Medizin – zu hochqualifizierten Experten im Strafrecht:
Denn in wenigen Rechtsgebieten hängt der Erfolg so sehr vom Können, der Erfahrung, aber vor allem der richtigen Taktik ab, wie im Strafrecht.
Der Druck der im Strafverfahren auf dem Mandanten lastet ist enorm, schließlich geht es nicht selten um die berufliche und private Existenz, sodass jedes Versäumnis bei der Verteidigung ungleich schwerer wiegt, von Konsequenzen wie Eintragung ins Führungszeugnis oder daraus resultierenden Einreisebeschränkungen ganz abgesehen.
Insoweit ist dringend zu empfehlen, einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, denn der Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit der Wahl des richtigen Anwalts.
Unsere Spezialisten für Strafrecht:
- RA Dr. jur. Alexander Stevens (Fachanwalt / Universitätsdozent)
Strafverteidigung, U-Haft, Revision, Verfahren bei Aussage gegen Aussage - RA Dr. jur. Alexander Betz (Fachanwalt / Universitätsdozent)
Strafverteidigung, Berufung, Verfassungsbeschwerde - RA Philip Müller (Fachanwalt)
Strafverteidigung, Berufung, Wiederaufnahme - RA'inKarin Steer-Rieger (Unternehmensjuristin / Legal Manager)
Strafrechtliche Beratung einschl. Compliance und Unternehmensberatung - RA Christian Gessler (Rechtsanwalt)
Strafrechtliche Beratung, Verteidigung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren - RA'in Ira Distel (Rechtsanwältin)
Strafrechtliche Beratung, Verteidigung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren - RA'in Julia Weinmann (Rechtsanwältin)
Strafrechtliche Beratung, Strafverteidigung, Haftsachen (U-Haft) - RA Johannes Wittmann (Rechtsanwalt / Fachanwalt)
Strafrechtliche Beratung, Verteidigung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren - RA jur. Jesko Baumhöfener (Fachanwalt / Lehrbeauftragter Univ.)
Revision, Wiederaufnahme, Verfassungsbeschwerde
BERATUNG, ZWEITMEINUNG BEAUFTRAGUNG
Kontaktieren Sie uns unverbindlich
Gute Ergebnisse erfordern Fachwissen und Erfahrung. Beides kann man nur haben, wenn man sich überwiegend oder gar ausschließlich mit einem einzelnen Fachgebiet beschäftigt.
Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen kommt, braucht so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt.
Denn Strafverfahren sind vor allem wegen der existentiellen Konsequenzen wie z.B. Haftbefehl, Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) oder Eintrag ins Führungszeugnis und daraus folgenden Einreisebschränkungen (z.B. in die USA) eine große Belastung, bei denen darüber hinaus gut überlegt werden muss, wie rechtlich dagegen vorzugehen ist, immer mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.
Und dennoch:
- Viele Angelegenheiten lassen sich im Strafrecht außergerichtlich klären.
- Oft besteht bloßer Informations- oder Erklärungsbedarf, ohne dass es einer strafrechtlichen Vertretung bedürfte.
- Womöglich ist zunächst nur eine profunde Zweitmeinung oder unabhängige Einschätzung gefragt.
- Auch die Scheu einen Anwalt vorab zu beauftragen, ohne sich zunächst ein Bild über Kompetenz, Arbeitsweise oder Sympathie machen zu können, begründet den Wunsch einer (Vorab-)Beratung.
Gerne bieten wie Ihnen eine umfassende Erstberatung an, um die Entscheidung für eine mögliche Beauftragung besser abwägen oder abschätzen zu können, wie die Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Einschaltung zu beurteilen sind.
Unverbindlicher Kontakt:
- Beratung im Strafrecht
- Strafverteidigung
- Haftsachen (U-Haft / Haftbeschwerde)
- Berufung (gegen Urteil des Amtsgerichts)
- Revision (gegen Urteil des Landgerichts)
Wir sind jederzeit für Sie da:
Tel: 089 89 08 44 89
e-Mail: anwalt@verteidigung-strafrecht.de
in Notfällen: 0151 21 33 33 34
Adresse: Stadtzentrum, Nymphenburger Str. 3, München
Weitere Informationen zu
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- Vorladung / Akteneinsicht
- Anklage / Strafbefehl
- U-Haft / Festnahme
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und den Besonderheiten der strafrechtlichen Spezialgebiete finden Sie unter: