Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in München und bundesweit

Als eine der wenigen Kanzleien sind wir, Heindl Rechtsanwälte, ausschließlich auf das Rechtsgebiet des Strafrechts (inkl. BtMG, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht) spezialisiert. Wir sind außerdem eine Spezialkanzlei für Beschuldigte, die sich in Untersuchungshaft befinden.

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht und Strafverteidiger betreuen bundesweit jährlich über 400 Mandanten, unter anderem im Allgemeinen Strafrecht (zb. Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Betrug, Diebstahl usw.), im Jugend- und Wirtschaftsstrafrecht (zB. Insolvenzstrafrecht), Sexualstrafrecht (zB. Vergewaltigung) sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dadurch sind wir mit der aktuellen Rechtssprechung ebenso bestens vertraut wie mit den entsprechenden Institutionen bei Polizei und Justiz – ob Körperverletzung, Drogendelikt, Gewalttat, Sexualdelikt oder Insolvenzverschleppung.

Anwälte

Tom S. Heindl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsbereiche: allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BtMG Strafrecht

Sabrina Phillips
Fachanwältin für Strafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BTMG-Strafrecht

Andreas Remiger
Rechtsanwalt für Strafrecht, BTMG-Strafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Allgemeines Strafrecht

Fachgebiete

Von Diebstahl und Körperverletzung bis Computerbetrug und Sachbeschädigung:Das Allgemeine Strafrecht deckt eine Vielzahl an Delikten ab.

Bis zum Alter von 21 Jahren – in Ausnahmefällen auch nur bis 18 Jahren – greift das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund.

Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte stellen ein Spezialgebiet des Strafrechtsdar, in dem die Strafverteidiger unserer Kanzlei ausführlich tätig sind.

Die Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstraf-verfahren. Unsere Strafverteidiger haben große Erfahrung im Umgang mit der Verteidigung aller im Sexualstrafrecht vorkommenden Delikte.

Untreue, Betrug, Insolvenzvers-chleppung, Bestechung: Vor allem Führungskräfte und Geschäftsführer unterliegen im Wirtschaftsleben einer erheblichen Gefahr, straf-rechtlich belangt zu werden.

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