
pantke anwaltskanzlei: Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutz München
Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Datenschutz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Rechtssicherheit für Ihren Onlineshop in München. Ferner ist auch eine Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter möglich.

Rechtsanwalt Jörg Pantke aus München hat viel Erfahrung im Bereich wirtschaftsrechtlicher Angelegenheiten gesammelt. Da er auch als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens tätig war, konnte er praktische Erfahrung in den typischen Problem- und Fragestellungen eines Unternehmensleiters sammeln.
Diese Erfahrungen möchte der Münchener Rechtsanwalt nun mithilfe umfassender wirtschaftlicher Rechtsberatung Ratsuchenden zuteil kommen lassen. Tätigkeitsschwerpunkte bilden vor allem das Urheberrecht, das IT-Recht, hier insbesondere das Datenschutzrecht, sowie der gewerbliche Rechtsschutz bestehend aus Wettbewerbs- und Markenrecht.

Der Urheber hat das Recht, zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Ferner steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, das Werk zu verwerten. Also etwa zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Hierzu gehören:
- Sprachwerke, wie Schriftwerke oder Computerprogramme
- Musiktitel
- Fotos
- Filme oder TV-Serien
- Computerspiele
- Zeichnungen, Pläne oder Karten.

Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und bringt neue unternehmerische Herausforderungen mit sich. Als Rechtsanwalt für Datenschutz und externer Datenschutzbeauftragter berate ich meine Mandanten in allen Fragen zum Datenschutzrecht. Dabei stehen Rechtssicherheit und pragmatische Lösungen im Vordergrund.
Die Wichtigkeit, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, liegt dabei auf der Hand. Je nach Schwere eines datenschutzrechtlichen Verstoßes gegen die Regelungen der DSGVO drohen empfindliche Geldstrafen. Das kann manchen Unternehmer schlimmstenfalls in eine existenzbedrohende Lage bringen.

Sinn des Wettbewerbsrechts ist, dafür zu sorgen, dass es in der Wirtschaft zu fairen und geregelten Abläufen kommt. Das Aufgabenspektrum von Herrn Rechtsanwalt Pantke im Bereich Wettbewerbsrecht umfasst dabei die Darstellung der Grenzen des zulässigen Marktverhaltens und die Prüfung, ob diese Grenzen auch eingehalten werden. Wer im Wettbewerb unlauter handelt, muss damit rechnen, eine Abmahnung zu erhalten. Das von Herrn Pantke betreute Mandanten-Klientel umfasst Freiberufler, Selbstständige sowie klein- und mittelständische Unternehmen.

Das Markenrecht schützt Kennzeichen, wie z. B. Marken oder geschäftliche Bezeichnungen, im Rechtsverkehr. Kunden können so die Identität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen unterscheiden. Markenrechte können sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bestehen. Daher ist es im Rahmen einer Markenanmeldung zunächst erforderlich, den lokalen Wirkungskreis der Marke herauszuarbeiten und anschließend eine Markenrecherche vorzunehmen, um der Verletzung älterer Rechte Dritter vorzubeugen. Sobald die Marke erfolgreich eingetragen wurde, sollte diese im Rahmen einer professionellen Überwachung geschützt werden.

Uneingeschränkte Presse- und Meinungsfreiheit gelten in demokratischen Staaten als hohes Gut und genießen daher einen entsprechenden Schutzstatus. Das Äußerungsrecht beschäftigt sich mit öffentlichen Äußerungen, die mündlich oder schriftlich zugänglich gemacht werden. Welche Äußerungen sind nach dem Äußerungsrecht zulässig? Die Meinungsfreiheit steht sehr schnell den Persönlichkeitsrechten betroffener Personen oder Unternehmen gegenüber. Diese beiden grundgesetzlich geschützten Werte sind im Äußerungsrecht regelmäßig gegeneinander abzuwägen.

Uneingeschränkte Presse- und Meinungsfreiheit gelten in demokratischen Staaten als hohes Gut und genießen daher einen entsprechenden Schutzstatus. Das Äußerungsrecht beschäftigt sich mit öffentlichen Äußerungen, die mündlich oder schriftlich zugänglich gemacht werden. Welche Äußerungen sind nach dem Äußerungsrecht zulässig? Die Meinungsfreiheit steht sehr schnell den Persönlichkeitsrechten betroffener Personen oder Unternehmen gegenüber. Diese beiden grundgesetzlich geschützten Werte sind im Äußerungsrecht regelmäßig gegeneinander abzuwägen.