
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Schwabing
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Unternehmen in Arbeitsrechtsfragen in München
Seit mehr als 25 Jahren arbeite ich in München als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrages, bei allen rechtlichen Fragen während des Arbeitsverhältnisses und bei der Beendigung des Arbeitsvertrages, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung ist ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit.
Was tun bei einer Kündigung? Sie haben bei einer Kündigung 3 Wochen Zeit für Ihre Entscheidung, ob Sie dagegen klagen wollen. Am besten, Sie lassen die Kündigung sofort vom Anwalt prüfen. Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber auf eine angemessene Abfindung einigen wollen. Wenn Ihnen anstelle einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten wird: Lassen Sie sich eine Überlegungsfrist einräumen. Ihr Anwalt wird prüfen, ob der Vertrag vermeidbare Nachteile, z.B. beim Arbeitslosengeld, enthält und Sie entsprechend beraten.
Thema Anwaltshonorar Fragen Sie gleich zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Die Obergrenze für eine Erstberatung liegt bei EUR 225,00 inkl. Mehrwertsteuer. Wir unterstützen Sie bei der Abklärung von Prozesskostenhilfe und bei der Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.


Meine Arbeitsfelder im Überblick:
Beratung und Vertretung von
- Arbeitnehmern
- Leitenden Angestellten
- Unternehmen
Ausarbeitung und Prüfung von
- Arbeitsverträgen
- Aufhebungsverträgen
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Zeugnissen
Beratung und Vertretung bei Rechtsfragen zu
- Abfindung
- Abmahnung
- Altersteilzeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Aufhebungsvertrag
- Auslandstätigkeit
- Behinderung
- Berufsausbildung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Betriebsrente
- Betriebsübergang
- Datenschutz / DSGVO
- Diskriminierung
- Elternzeit
- Fortbildung
- Freistellung
- Insolvenz
- Krankheit
- Kurzarbeit
- Mindestlohn
- Minijob
- Schwangerschaft
- Schwerbehinderung
- Sozialplan
- Tarifvertrag
- Überstunden
- Urlaub
- Urlaubsgeld
- Versetzung
- Weihnachtsgeld
- Wettbewerbsverbot
- Zeitarbeit
- Zeugnis
Die Kündigung des Arbeitsvertrages
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für den betroffenen Mitarbeiter erst einmal ein Schock. Existenzangst, Wut und Trauer bestimmen oft die erste Reaktion. Wer klug agiert, kann allerdings auch diese Situation gut meistern.
Abfindung – Was steht mir zu?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in dem Sonderfall, dass bei einer größeren Betriebsänderung der Betriebsrat einen Sozialplan erzwungen hat. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es darüber hinaus keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung. Das Arbeitsgericht legt deshalb auch nicht die Höhe der Abfindung fest, sondern entscheidet über die Wirksamkeit der Kündigung, also darüber, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt im Wesentlichen von dem Verhandlungsgeschick des Anwalts und der Frage ab, ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten kann.
Eine Kündigung muss begründet sein
Besteht das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten und beschäftigt der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer, darf er ein Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn er hierfür personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe anführen kann. Ob ausreichende Kündigungsgründe vorhanden sind, muss der Anwalt im Gespräch mit dem Mandanten herauszufinden versuchen. Von dem Ergebnis seiner Einschätzung hängt die Entscheidung über die strategische Vorgehensweise maßgeblich ab. Schonfrist vor der Arbeitslosigkeit – Welche Kündigungsfristen gelten?
Ich berate Sie gerne und umfassend in allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts.
Die Befristung von Arbeitsverträgen – Arbeiten auf dem Schleudersitz?
Circa jeder zehnte Arbeitsvertrag ist befristet abgeschlossen. Bei Neueinstellungen wird ungefähr jeder dritte Arbeitsvertrag befristet, gerade bei jüngeren Mitarbeitern und in den Dienstleistungsbranchen. Für Arbeitnehmer birgt die Befristung ein großes Risiko: Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er den Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung weiterbeschäftigen will, ohne an die strengen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes gebunden zu sein. Allerdings ist die Befristung von Arbeitsverträgen gerade aus diesem Grund nur in engen Grenzen möglich.
Am Anfang steht der Vertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden; dabei muss der Vertrag von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnet werden, der Austausch von Unterschriften per Telefax oder E-Mail genügt nicht. Zudem muss der Vertrag unterzeichnet werden, bevor die Arbeit aufgenommen wird. Anderenfalls können schon diese formalen Fehler dazu führen, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.
Befristung als verlängerte Probezeit
Bis zu einer Dauer von 24 Monaten darf jeder Arbeitsvertrag mit einem neu eingestellten Mitarbeiter befristet werden. Innerhalb dieses Zeitraums können auch kürzere Beschäftigungszeiten vereinbart werden, so dass beispielsweise ein auf sechs Monate befristeter Vertrag noch dreimal um jeweils weitere sechs Monate wirksam verlängert werden kann. Ein solcher Verlängerungsvertrag muss allerdings vor Ablauf der Befristungsdauer abgeschlossen werden und darf ausschließlich die Vertragsdauer verlängern. Mit dem Verlängerungsvertrag dürfen zudem nicht gleichzeitig auch andere Vertragsbestandteile abgeändert, etwa das Gehalt erhöht oder abgesenkt werden.
Ich beraten Sie gerne und umfassend zur Befristung von Arbeitsverträten und zu allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts.
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Vor Krankheit ist niemand gefeit. Im Krankheitsfall hat ein Arbeitnehmer deshalb vielfältige Rechte – aber auch Pflichten.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Im Krankheitsfalle hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen. Bei einer neuen, anderen Erkrankung entsteht der Anspruch in vollem Umfang erneut. Tritt allerdings bei bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, bleibt es bei dem einmaligen Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Melde- und Nachweispflichten
Wer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kann, ist verpflichtet, den Arbeitgeber möglichst frühzeitig zu informieren. Darüber hinaus ist er verpflichtet, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung aber auch bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Die Pflicht zur Krankmeldung und zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung besteht auch bei längerer Krankheit unverändert fort, selbst wenn der Arbeitnehmer bereits Krankengeld bezieht.
Ich beraten Sie gerne und umfassend zu allen Angelegenheiten um die Arbeitsunfähigkeit und zu allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in den meisten Fällen die Ursache für einen Wunsch nach Teilzeitarbeit. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber sich querstellt?
Teilzeitarbeit auch im Alleingang
Unternehmen, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten grundsätzlich verpflichtet, einem Antrag auf Teilzeitarbeit zuzustimmen und dabei auch die Arbeitszeit nach den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn dem Teilzeitwunsch betriebliche Gründe entgegenstehen, etwa weil die organisatorischen Abläufe durch die Teilzeit erheblich gestört würden oder weil die gewünschte Arbeitszeit nicht in ein mit dem Betriebsrat abgestimmtes Arbeitszeitmodell passt. Dabei muss der Arbeitgeber die Ablehnung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit schriftlich erklären. Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch nicht fristgemäß ab oder stehen ihm keine ausreichenden Ablehnungsgründe zur Seite, kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Teilzeit gerichtlich durchsetzen. Bei besonderer Eilbedürftigkeit, wenn etwa ohne die Teilzeitarbeit die Kinderbetreuung nicht gesichert wäre, kommt auch die Durchführung eines Eilverfahrens in Betracht, das eine gerichtliche Entscheidung meist innerhalb weniger Tage oder Wochen ermöglicht.
Formales
Die förmlichen Hürden eines Teilzeitantrags sind gering. Der Antrag kann mündlich gestellt werden und muss lediglich eine Frist von drei Monaten bis zu dem gewünschten Beginn der Teilzeit wahren, damit sich der Arbeitgeber auf die Teilzeit einstellen kann. Der Antrag kann auch wiederholt gestellt werden; allerdings muss der Arbeitnehmer nach einem Teilzeitantrag, dem stattgegeben oder der berechtigt abgelehnt worden ist, eine Frist von zwei Jahren einhalten, bevor er erneut Teilzeit beantragen kann.
Ich beraten Sie gerne und umfassend zu Ihrem Anspruch auf Teilzeitarbeit und zu allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts.
Mobbing
Jeder kennt den Begriff, jeder kennt jemanden, der schon einmal „gemobbt“ worden ist. Doch was ist Mobbing eigentlich wirklich und wie kann man sich wehren?
Mobbing – ein weit verbreitetes Phänomen
Im Arbeitsrecht bezeichnet man als Mobbing das systematische Anfeinden, Einschüchtern, Schikanieren, Erniedrigen oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch den Arbeitgeber, wobei es nicht auf einmalige Handlungen, sondern auf die systematische Begründung eines insgesamt feindlichen Umfeldes ankommt. Allerdings wird häufig verkannt, dass nicht jede Konfliktsituation am Arbeitsplatz bereits als Mobbing zu qualifizieren ist; erst wenn nicht mehr das Arbeitsverhalten kritisiert, sondern gezielt die Persönlichkeit des Arbeitnehmers angegriffen wird, kann von Mobbing gesprochen werden.
Die rechtlichen Folgen
Mobbing ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Der Arbeitgeber ist aus Fürsorgegesichtspunkten gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer zum Schutz verpflichtet. Er hat daher die im Einzelfall geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Dies kann eine räumliche Trennung der betroffenen Arbeitnehmer sein, aber auch arbeitsrechtliche Sanktionen gegenüber der handelnden Person im Sinne einer Abmahnung oder Kündigung. Wiegt die Persönlichkeitsrechtsverletzung besonders schwer, kann der betroffene Arbeitnehmer Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen; beruht das Mobbing auf bestimmten Merkmalen wie dem Alter, dem Geschlecht oder der ethnischen Herkunft, können darüber hinaus Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bestehen.
Ich beraten Sie gerne und umfassend bei Mobbing und zu allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts.
Mehr Infos zu Maier Fritz Arbeitsrecht
30 Bewertungen zu Maier Fritz Arbeitsrecht
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von Sedlmayr J. am 14.04.2023 10:46Herr Maier hat während der gesamten Dauer des Prozesses bzw. der Folgeprozesse hervorragende Arbeit geleistet. Es waren definitiv schwierige Rechtsfragen die zu klären waren, ich wurde stets detaliert informiert und auch für mich als Laien war immer alles verständlich. Mit dem Ausgang meines Falles bin ich sehr zufrieden und ich kann Herrn Maier und seine Arbeit wärmstens weiterempfehlen.
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von anonym am 23.03.2023 11:05Rechtsanwalt Maier versteht sein Handwerk ganz besonders gut und arbeitet höchst professionell - man ist hier in besten Händen! Vielen Dank für die rasche Unterstützung und vor allem das sehr erfolgreiche Ergebnis!
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von anonym am 01.03.2023 11:15sicher eine der besten Entscheidungen Anwalt Maier zu konsultieren. Ein Anwalt klasse Anwalt wenn es um rund um das Arbeitsrecht geht. Mit Humor, Erfahrung und klaren Ziel zum Ergebnis fasse ich zusammen.
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von anonym am 09.02.2023 10:32Kurz und Knapp - TOP Anwalt - TOP Beratung
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von Klaus Federa am 07.02.2023 14:47Seit Jahrzehnten erfahre ich bei Hr. RA Maier kompetente Beratung und Unterstützung. Ein sehr empfehlenswerter Rechtsanwalt, einfach ausprobieren. Vielen Dank !
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von anonym am 22.01.2023 18:45Herr RA Maier hat mich bei der Auseinandersetzung mit meinem letzten Arbeitgeber exzellent vertreten. Fachlich und menschlich habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt und wurde bestens beraten. RA Maier wusste genau, wie er mich durch die sehr schwierige Situation manövriert: fachlich top, empathisch, zuverlässig, Aufzeigen der nächsten Schritte, psychologische Rückenstärkung und mit einem Quäntchen Humor. Dank seiner erzielten Ergebnisse konnte ich das berufliche Kapitel würdevoll sowie mit einem adäquaten Ausgleich abschließen und mich auf meine weitere berufliche Zukunft konzentrieren. Ein Tipp: Gute Vor- und Aufbereitung belegbarer Fakten helfen Herrn Meier, schnell die wesentlichen Eckpunkte der Auseinandersetzung zu erkennen und zielführende Lösungsstrategien vorzuschlagen. Ich empfehle Herrn Meier vollumfänglich und würde ihn jederzeit wieder um seinen rechtlichen Beistand bitten.
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von anonym am 22.01.2023 16:42Er ist der BESTE auf seinem Gebiet! Herr RA Maier und sein Team sind verbindlich, kompetent und ich kann sie zu 100% weiterempfehlen!
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von anonym am 17.01.2023 20:44Ich kann Herrn Maier als Rechtsanwalt für Arbeitnehmer sehr weiterempfehlen. Er ist kompetent, fragt genau nach - sagt einem auch wenn Informationen oder Unterlagen nicht verständlich oder fehlerhaft sind. Er ist zuverlässig - er meldet sich zu vereinbarten Zeitpunkten. Er kann einen aufmuntern und zu Verhalten in schwierigen Situationen beraten. Er weist einen auch auf mögliche Risiken hin. Mich hat Hr. Maier zweimal beraten. In beiden Situationen war ich sehr zufrieden (Ablauf der Zusammenarbeit, Ergebnis). Bei der IHK für München und Oberbayern kennt er gut die Strukturen und weiß wie dort mit Mitarbeitern umgegangen wird.
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von Bester Anwalt gegen den Malteser Hilfsdienst e.V. am 16.01.2023 14:44In den letzten Jahren hat Herr RA Maier mehrere Mitarbeiter/innen des Malteser Hilfsdienst e.V. Münchens bei deren Kündigungen vertreten. Mir ist keine einzige Kündigung bekannt, bei welcher der Malteser Hilfsdienst e.V. München mit dessen Geschäftsführer Christoph Friedrich einen Prozesssieg erzielen konnte. Jede noch so perfide Anschuldigung wusste RA Maier vorzüglich zu kontern. Es war mir immer eine große Freude seine Schriftsätze durchzulesen. Ich kann RA Maier zu 100% empfehlen und bin froh, einen inhaltlich und menschlich so tollen RA an meiner Seite gehabt zu haben.
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von anonym am 15.01.2023 13:32Herr RA Maier ist meiner Meinung nach einer der TOP RA zum Thema Arbeitsrecht. Er hat mir in meiner extrem verfahrenen und schwierigen Lage sehr geholfen und war meine Rettung! Ein wirklich ausgezeichneter, kompetenter und empathischer Anwalt der sein Fach versteht. Ich empfehle ihn zu 100% weiter!
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von anonym am 08.01.2023 22:43Herr RA Maier hat mich schon mehrere Male in Sachen Arbeitsrecht gegenüber Arbeitgebern vertreten. Stets fachlich sehr kompetent, persönlich interessiert, angemessen und aufbauend. Er ist verhandlungsstark und erreicht die gesetzten Ziele in Diskussionen mit dem Arbeitgeber. Er ist ein empathischer und auch humorvoller Prozessbegleiter. Ein Berater und Anwalt in einer Person als nur letzterer.
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von anonym am 02.01.2023 12:10Herr RA Maier betreut mich seit längerer Zeit engagiert und immer zuverlässig. Meine rechtlichen Probleme sind bei ihm sehr gut aufgehoben.
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von anonym am 31.12.2022 11:25Herr RA Maier und sein Team haben mich mehrfach kompetent und gut beraten. Ich kann diesen nur sehr empfehlen.
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von Martin J am 30.12.2022 23:55Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Termine erfolgen sehr schnell, die Beratung exakt und sehr kompetent. Was mir aber am besten gefällt und ich mir von einem Anwalt wünsche ist ein gewisser Biss. Auf alle Fälle die beste Wahl.
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von anonym am 30.12.2022 14:08Professionelle Beratung, kompetenz und Freundlichkeit. Zu empfehlen!
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von anonym am 30.12.2022 09:31Ich würde Herrn Maier jederzeit wieder um rechtliche Unterstützung bitten. Er und sein Team arbeiten absolut zuverlässig und professionell. Bei Rückfragen erhält man kurzfristig Antworten. Vielen Dank für die kompetente Beratung und Begleitung durch eine für mich persönlich sehr kräftezehrende Zeit.
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von anonym am 28.12.2022 06:52Herr Maier begleitet mich kompetent und lösungsorientiert seit Jahren als Arbeitnehmerin in Sache Kündigung gegen einen sehr schwierigen Arbeitgeber. Er hat mich schon in vielen Angelegenheiten vertreten und war von der ersten Stunde an ein sehr zuverlässiger und sehr kompetenter Fachanwalt, der meine Interessen sorgfältig und akribisch durchgesetzt hat. Herr Maier hat mich immer gleichzeitig auf Chancen und eventuelle Risiken hingewiesen. Insbesondere ermutigte er mich auf der Zielgeraden zum Durchhalten :). Bei Fragen steht Herr Maier immer sehr zeitnah kompetent und sachlich zur Verfügung, sodass eine manche schlaflose Nacht erspart blieb! Herr Maier kann ich mit seine schnelle & sehr kompetente Unterstützung uneingeschränkt weiterempfehlen!
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von R. Richter am 21.12.2022 19:35Kompetent und zuverlässig
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von Thomas am 20.12.2022 14:11Herr Rechtsanwalt Maier war in den letzten 10 Jahren mehrmals für mich in rechtlichen Angelegenheiten tätig. Er hat meine Interessen stets geradlinig, äußerst effizient und immer erfolgreich vertreten. Herr Maier verfügt über ein hervorragendes Fachwissen sowie eine jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Meine rechtlichen Fragen hat Herr Maier immer kurzfristig und für mich als Laien verständlich beantwortet. Die Zusammenarbeit mit Herrn Maier war immer sehr angenehm. Ich habe Herrn Maier einigen meiner Bekannten als rechtlichen Beistand empfohlen und ausnahmslos ein sehr positives Feedback betr. seine Arbeit erhalten. Herrn Maier ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht uneingeschränkt zu empfehlen, für mich die erste Adresse in München.
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von Anonym am 15.02.2022 18:56einer der Top Arbeitsrechtler in München. Bei den großen und auch einschlägigen Unternehmen bekannt, setzt er sich bestens für die Belange der Menschen in einem Arbeitnehmerverhältnis ein. Da steht der Mensch im Vordergrund. Eine ganz klare Empfehlung. Kompetent, sachkundig, präzise und schnell in der Arbeitsweise.
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von Anonym am 15.07.2021 07:29Die Kanzlei Maier gehört mit sicherheit zu den besten Arbeitsrechtsspezialisten im Großraum München. MIt Sachverstand und geschultem Blick werden Lösungen gefunden. Hier ist man an der richitigen Stellen, wenn ein dritter zw. 2 Parteien nötig ist.
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von Ekena Obilaonu am 18.08.2020 10:35The best and nothing but the best.
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von Anonym am 06.02.2019 07:25Klasse Anwalt. Ist richtig auf Zack und arbeitet äußerst schnell
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von Anonym am 26.10.2017 09:19Hat im Rahmen eines Aufhebungsvertrags beim Arbeitgeber das Maximum für mich rausgeholt. Sehr gute Arbeit.
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von Anonym am 27.07.2017 13:48Top!! Dem ist Nichts mehr beizufügen.
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von Anonym am 02.03.2017 09:01Ich kann nur das allerbeste berichten. Kennt die Seiten der AG als auch AN und kann aus seinen Erfahrungen sinnvolle Ziele und Lösungswege umsetzen, die dann auch zu einem erreichbaren Ergebnis führen. Von daher meine höchste Wertschätzung für seine Arbeit.
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von Anonym am 23.09.2016 17:50Einen besseren gibt es nicht.
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von Anonym am 21.02.2016 00:39Wurde mir empfohlen und war eine gute Entscheidung den Rat anzunehmen.
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von Anonym am 07.04.2015 12:31Empfehl ich. Hat viel Erfahrung v.a. ggü. großen Arbeitgebern und deren Methoden im Umgang mit Mitarbeitern.
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von Dr. med dent Tima am 24.07.2014 12:22Herr Maier hat mich sehr gut vertreten. Ich kann ihn an jeden weiterempfehlen. Von seiner (manchmal) kurz angebundenen Art, die auch ruppig wirken kann, darf man sich nicht irreleiten lassen. Die Qualität seiner Arbeit war einwandfrei. Letztlich braucht man ja auch keinen Seelsorger sondern jmd der einem schnell und effektiv juristisch weiterhilft.