Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wir haben uns schon vor langer Zeit entschlossen, nur noch das zu machen, was wir wirklich gut können. Deshalb sind wir eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem zu meistern haben, rufen Sie uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne.
 
Ihr Max Wittig und Team

Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht – in unserer Kanzlei

Im Ar­beits­recht den rich­ti­gen An­walt zu fin­den ist nicht im­mer leicht. Nun sind Sie auf un­se­rer Web­site und se­hen un­ter „Anwälte“ wel­cher An­walt für Ar­beits­recht bei uns tä­tig ist und auf un­se­rer Startseite, wie wir ar­bei­ten und war­um wir mei­nen bes­ser zu sein als ein an­de­rer An­walt für Ar­beits­recht. Neh­men Sie ein­fach Kon­takt zu uns auf und wir hel­fen Ih­nen, Ihr in­di­vi­du­el­les ar­beits­recht­li­ches Pro­blem zu lö­sen. Wir neh­men uns die Zeit mit Ih­nen zu er­ör­tern, wo die Lö­sung des ar­beits­recht­li­chen Pro­blems liegt, be­glei­ten und un­ter­stüt­zen Sie auf dem Weg dort­hin.

Was wir im Ar­beits­recht leis­ten und wie Ar­beits­recht geht, kön­nen Sie ger­ne in un­se­rem „Ratgeber“ zum Teil nach­le­sen. Der Be­reich wird re­gel­mä­ßig er­wei­tert.

Ar­beits­recht ist je­den­falls ein ganz be­son­de­res Rechts­ge­biet. Wer schon vor dem Ar­beits­ge­richt war, wird wis­sen: Hier wird ge­feilscht und ge­han­delt, ar­gu­men­tiert und ge­strit­ten, wie sonst vor kaum ei­nem an­de­ren Ge­richt. Durch die Viel­zahl jähr­lich be­ar­bei­te­ter Fäl­le ist uns als Fach­an­walts- Kanz­lei für Ar­beits­recht kein ar­beits­recht­li­cher Fall fremd. Er­fah­rung, Qua­li­fi­ka­ti­on und der Wil­le zur Dienst­leis­tung zeich­net uns und je­den - für Sie tä­ti­gen - An­walt aus. Wir strei­ten, feil­schen und ar­gu­men­tie­ren er­folg­reich für Sie. 

Nicht ver­schwei­gen möch­ten wir Ih­nen, dass un­se­re Kanz­lei in der Fach­an­walts­aus­bil­dung für Ar­beits­recht tä­tig ist. Ei­ni­ge un­se­rer An­wäl­te sind re­gel­mä­ßig bei der Aus­bil­dung ex­ter­ner Fach­an­wäl­te tä­tig. An­wäl­te, die den Fach­an­walts­ti­tel an­stre­ben, wie auch Fach­an­wäl­te, die den Fach­an­walts­ti­tel be­reits vor­wei­sen kön­nen, sind nach § 15 Fach­an­walts­ord­nung (FAO) ver­pflich­tet, sich re­gel­mä­ßig fort­zu­bil­den. Für die Durch­füh­rung die­ser Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen wer­den wir re­gel­mä­ßig man­da­tiert. Eben­so füh­ren wir  in Un­ter­neh­men in­ter­ne Fort­bil­dungs­maß­nah­men (In­hou­se Schu­lun­gen) im Be­reich Ar­beits­recht durch oder wer­den zur Schu­lung von Un­ter­neh­men selbst man­da­tiert. So schu­len wir zum Bei­spiel der­zeit im Auf­trag ei­ner ge­setz­li­chen deut­schen Kran­ken­kas­se Be­trie­be für den Be­reich des Be­trieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments (BEM).    

Ratgeber: Mithilfe unseres Ratgebers können Sie sich in Themen des Arbeitsrechts einlesen.

Falls wir Sie von uns überzeugt haben, freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen.

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1 Bewertung zu Schay, Karoline Fachanwältin

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  • von anonym am 13.11.2022 13:56
    Frau Schay hat uns als Anwältin für Arbeitsrecht sehr geholfen, ich kann sie wirklich nur empfehlen. Sie ist kompetent, meldet sich sofort zurück, erklärt die Rechtslage so, dass man es gut verstehen kann und ich die richtigen Entschedigungen treffen konnte. Jeder Zeit wieder.