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Herzlich willkommen

Auf folgende Rechtsgebiete im Strafrecht habe ich mich spezialisiert:

  • Allgemeines Strafrecht 
  • Subventionsbetrug (Coronahilfe)
  • Arztstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht 
  • Internet- und Computerstrafrecht 
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Waffenstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Subventionsbetrug Corona-Soforthilfe

Verteidiger bei Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)
Auch in München haben viele Unternehmen aufgrund der unsicheren Situation Nothilfen beantragt. Die Beantragung dieser „Corona-Sofort-Hilfe" birgt die Gefahr, der zumindest leichtfertigen Verwirklichung des Tatbestandes des Subventionsbetrugs. Für die Antragsteller war es oft nicht absehbar, wie die nächsten Monate wirtschaftlich verlaufen werden. Auch aus Angst vor einem drohenden Engpass wurden vorschnell Soforthilfe-Anträge gestellt.

Jedes Strafrechts-Gebiet hat seine Besonderheiten.

Der Verfahrensablauf ist jedoch im Strafrecht einheitlich. Ein Strafrechtsfall beginnt mit dem außergerichtlichen Vorverfahren. In dem strafrechtlichen Vorverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft unter Mithilfe der Polizei, sobald ein strafrechtlicher Verdacht besteht, z.B. durch eine Strafanzeige.

Bereits in dem strafrechtlichen Vorverfahren ist es sehr wichtig, einen Verteidiger zu beauftragen.

Denn in diesem Stadium des Strafverfahrens werden die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt. Hier kann am besten erreicht werden, ein Strafverfahren ohne eine Gerichtsverhandlung zu beenden, weil z.B. der strafrechtliche Vorwurf entkräftet wurde.

Bereits im Vorverfahren kann mittels einer durchdachten Verteidigung der Gesamtausgang des Verfahrens in erheblichem Umfang beeinflusst werden. Erst durch Einbeziehung eines Anwaltes wird im Strafverfahren die für den Mandanten notwendige Transparenz erzielt, was dazu führt, dass der Mandant besser mit seinen Ängsten umgehen und besser zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen kann.

Damit ich Ihnen möglichst schnell helfen kann, können Sie mich jederzeit unter der unten angegebenen Notfallnummer kontaktieren.

RUFNUMMER IN STRAFRECHTLICHEN NOTFÄLLEN TELEFON: 0172 - 89 161 96

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2 Bewertungen zu Muth Aglaia Strafverteidigung

5
2 Bewertungen
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  • von Anonym am 28.01.2020 19:30
    Gutes Erstgespräch, Strategiegespräch ebenso. Jedem zu empfehlen, der ein Problem mit dem BTMG hat ;) Das Schlusspläydoer in der Verhandlung war sehr ausführlich. Die geforderten Auflagen konnten so auf ein Minimum reduziert werden.
    Kommentar des Inhabers Muth Aglaia Strafverteidigung

    Vielen Dank für die Bewertung und ich freue mich, dass sie mit meiner Verteidigung zufrieden sind.

  • von Anonym am 21.06.2017 14:56
    Ich wurde sehr gut beraten und mein Fall hat sich positiv entwickelt. Frau Muth war geduldig bei meinen Nachfragen und wenn ich was brauchte wurde mir immer sehr schnell geholfen. Empfehlenswert!
    Kommentar des Inhabers Muth Aglaia Strafverteidigung

    Vielen Dank für das Feedback und es freut mich, dass sie zufrieden sind.