Herzlich willkommen bei E2S2 Rechtsanwälte München

Rechtsanwalt Peter Ewald

Rechtsanwalt Ulrich Scherer

Rechtsanwältin Ingvild Geyer-Stadie

 

Wir freuen uns auf Sie!

Rechtsgebiete

In diesen Rechtsgebieten erhalten Sie von der Kanzlei E²S² Rechtanwälte und Fachanwälte Ewald. Scherer. Geyer-Stadie. Böhm, München anwaltliche Beratung und Unterstützung, außergerichtlich wie gerichtlich:

  • AGB-Recht
  • Dienstvertragsrecht
  • Darlehensrecht
  • Forderung und Beitreibung
  • Inkasso und Mahnwesen
  • Immobilienrecht
  • Kaufvertrag & Prüfung von Notarverträgen
  • Mietrecht und Pachtrecht (gewerblich und privat)
  • Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zweckentfremdung von Wohnraum
  • Werkvertragsrecht
  • Baurecht
  • GmbH-Recht
  • Erbrecht und Pflichtteilsrecht
  • Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
  • Verkehrsrecht: als Zivilrecht und als Strafrecht
  • Strafrecht
  • Presserecht
  • Verwaltungsrecht
  • Hebammenrecht

Rechtsanwalt Ulrich Scherer in München

Jahrgang 1957

Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht,

Auszeichnung durch FOCUS als einer von Deutschlands Top-Privatanwälten im Bereich Miete und Eigentum

Vom STERN wurde die Auszeichnung beste Anwaltskanzleien in 2020 im Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. 

Arbeitsschwerpunkte:

  • Schenkung, Prüfung Notarvertrag
  • Rechtsberatung
  • Vertragsberatung
  • Vertragsprobleme, Vertragsbruch
  • Zahlungsrückstände, Zahlungsschuldner
  • Darlehensrecht
  • Schadensersatz
  • offene Rechnungen, Zwangsversteigerung
  • Entziehung von Wohnraum durch Zweckentfremdung
  • Vermietung der Wohnung an Touristen, illegale Ferienwohnung München
  • Zweckentfremdung in München

scherer@E2S2.de

Immobilienrecht

Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung haben, zur An- oder Vermietung, An- oder Verpachtung, zur Verwaltung einer WEG oder einer Eigentumswohnung, zu Mietrechtsfragen, zur Zweckentfremdung, zu Baurechtsfragen, zu Bauplanungen, Baugenehmigungen, zu Nachbarrechten, zur Erschließung, zu Maklerforderungen, Schadensersatzansprüchen, Kündigungen von Verträgen oder einfach eine Beratung zu bestehenden Verträgen benötigen – wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen fachkundig.
Denn Immobilienangelegenheiten haben in der Regel erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Daher lohnt es sich, bereits im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen, um etwaige Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und Fehler oder Lücken in einem Vertrag zu vermeiden.

Peter Ewald

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum, Zertifizierter Nachlassmanager (GJI), Fachanwalt Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vertragsrecht
  • Mietrecht und Pachtrecht (als Fachanwalt)
  • Aussprechen von Eigenbedarf - Eigenbedarfskündigung
  • Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf
  • Immobilienrecht (als Fachanwalt)
  • Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht
  • AGBs
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht und Erbaugrundstücke
  • Darlehen & Darlehensrecht, Kreditrecht
  • Rückforderung und Einklagen von Darlehen;
  • Darlehen bei Immobilienfinanzierung
  • Einklagen von Darlehensforderung
  • Fachanwalt für Strafrecht

Vertragsrecht

„Pacta sunt servanda“ – auch für die Nicht-Lateiner ein juristischer Grundsatz, den man kennen und ernst nehmen sollte. Denn die Verträge, die man schließt, binden auch dann, wenn man die Folgen nicht überblickt hat. Die Folgen der so umrissenen Vertragstreue erkennt man oft erst lange nach einer Unterschrift. Anwaltliche Begleitung klärt von Anfang an auf und beugt Vertragsunklarheiten und Vertragsverletzungen vor. Professionelle Vertragsgestaltung kann und sollte verhindern, dass man mit falschen Erwartungen, fehlenden Sicherheiten oder überhöhten Risiken vertragliche Bindungen eingeht. Schadensersatz ist fast immer ein schlechtes Geschäft, denn es bedeutet, den Schaden erst erleiden und dem Ersatz mit hohem Aufwand jahrelang bei Gericht nachjagen.
Jeder Vertrag mit überdurchschnittlicher wirtschaftlicher Bedeutung sollte von einem Rechtsanwalt des Vertrauens vor Unterzeichnung der Endfassung geprüft sein. Wir beraten Sie in (fast) allen Bereichen (Arbeitsverträge, Erbverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge usw.)

Ingvild Geyer-Stadie

Rechtsanwältin, Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsgebiete:

  • Aufenthalt
  • Asyl
  • Ausländerrecht & Asylrecht
  • Familiennachzug
  • Abschiebung
  • Ausweisung
  • Einbürgerung

Aufenthalt

Das Ausländerrecht ist zu einem großen Teil im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dieses regelt insbesondere die Voraussetzungen der Einreise und des Aufenthaltsrechts in Deutschland sowie die Aufenthaltsbeendigung und enthält einige Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften. Im wesentlichen gibt es vier Hauptgruppen (Aufenthaltszweck) von möglichen Aufenthaltstiteln:

  • Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung/Studium (§§ 16ff AufenthG)
  • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§§ 18ff AufenthG)
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22ff AufenthG)
  • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27ff AufenthG)

Die Aufenthaltstitel unterscheiden sich sowohl in ihren Anspruchsvoraussetzungen als auch in ihren Rechtsfolgen, z. B. wann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erworben werden kann, Möglichkeiten des Familiennachzugs, Sozialleistungsansprüche. Auf einige Aufenthaltstitel hat der Ausländer bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch, d. h. die Behörde hat hier keinen Spielraum mehr, sondern muss den Aufenthaltstitel erteilen. Bei anderen Aufenthaltstiteln hat die Behörde trotz Vorliegens der Voraussetzungen einen Ermessensspielraum. Die speziellen Anspruchsvoraussetzungen richten sich nach den Regelungen in den Hauptgruppen und divergieren je nach Aufenthaltszweck zum Teil erheblich. Für alle Aufenthaltstitel sind jedoch von einigen Ausnahmen abgesehen folgende Voraussetzungen zu erfüllen (§ 5 AufenthG):

  • gesicherter Lebensunterhalt
  • geklärte Identität
  • kein Ausweisungsgrund, z. B. Straftaten
  • Passbesitz
  • Einreise mit gültigem, dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist der letzte Schritt auf dem Weg zu einem dauerhaften und gesicherten Aufenthalt in Deutschland. In der Regel kann die Niederlassung nach 5jährigem, rechtmäßigem Aufenthalt erteilt werden. Nach üblicherweise 8jährigem Aufenthalt und Besitz einer Niederlassungserlaubnis kann die Einbürgerung beantragt werden.

Mehr Infos zu Ewald Scherer GeyerStadie Böhm

Bei Interesse freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen!

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9 Bewertungen zu Ewald Scherer GeyerStadie Böhm

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  • von Top Anwaltskanzlei für Mietrecht am 27.02.2024 16:09
    Top Anwaltskanzlei wenn es um Mietrecht und Rechte aber auch Pflichten der Mieter geht. Sind über eine Empfehlung zur Kanzlei gekommen und sind mehr als zufrieden mit der Beratung und der Expertise im Mietrecht.
  • von anonym am 01.03.2023 16:19
    Die Einschätzung, Beurteilung meins Immobilienthemas war ausgenommen professionell. Hr. Scherer vertritt meine rechtlichen Belange rund ums Mietrecht und für seine Arbeitsergebnisse gebe ich Ihm volle Punktzahl. Mit kollegialen Grüßen und herzlichen Dank für die erstklassige Beratung.
  • von anonym am 10.10.2022 09:14
    Ich möchte mich bei RA Ewald für seine fachkundige Begleitung herzlich bedanken,. Er hat mich durch diese sehr unschöne Geschichte unaufgeregt durchgelotst.
  • von Anonym am 20.04.2021 21:07
    Anwalt Scherer ist eine Koryphäe im Bereich öffentliches Baurecht. Sehr fundiert und klar in seinen Aussagen. So stellt man sich einen Anwalt vor, der sich in seinem Tätigkeitsbereich Immobilienrecht anhebt. Wobei die ganze Kanzlei inkl. Hr. Ewald hervorzuheben wert ist. Hier findet man Kompetenz zum Thema Immobilienrecht in München!
  • von Anonym am 14.02.2018 10:09
    Vielen Dank, Hr. Ewald, ich fühle mich sehr wohl mit Ihnen als rechtlichem Vertreter. Auch die schriflichen Dokumente waren sehr klar formuliert und sehr angenehm zu lesen.
  • von Anonym am 02.02.2018 18:39
    Sehr geehrter Herr Scherer, vielen Dank für das abschliessende Schreiben und vor allem Ihre sehr gute Bearbeitung meines Problems. Ich erlaube mir, Sie bei neuen Problemen wieder anzusprechen und weiter zu empfehlen. Beste Grüße
  • von Anonym am 01.02.2018 10:19
    Ich möchte RA Ewald nochmals meinen herzlchen Dank aussprechen, besser als mit ihm hätte es garnicht laufen können.
  • von Anonym am 22.01.2018 15:10
    Hat mich schon vor Jahren in MIetsache vertreten, Da lebte ich noch in Riemerling. Hatte sich länger hingezogen, wir konnten eine gute Einigung erreichen. Danke an dieser Stelle für die geduldige Begleitung in dem Fall.
  • von Anonym am 17.10.2016 14:04
    Bin sehr positiv überrascht wie mal mit einem Anwalt ohne Fachgriffe auskommt, wenn ein Anwalt einfach mal drauf verzichtet und es für Normale Menschen darstellen kann.