

Rechtsanwalt Peter Ewald
Rechtsanwalt Ulrich Scherer
Rechtsanwältin Ingvild Geyer-Stadie
Rechtsanwältin Kathrin Kuhn
Wir freuen uns auf Sie!
In diesen Rechtsgebieten erhalten Sie von der Kanzlei E²S² Rechtanwälte und Fachanwälte Ewald. Scherer. Geyer-Stadie. Böhm, München anwaltliche Beratung und Unterstützung, außergerichtlich wie gerichtlich:
- AGB-Recht
- Dienstvertragsrecht
- Darlehensrecht
- Forderung und Beitreibung
- Inkasso und Mahnwesen
- Immobilienrecht
- Kaufvertrag & Prüfung von Notarverträgen
- Mietrecht und Pachtrecht (gewerblich und privat)
- Maklerrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Zweckentfremdung von Wohnraum
- Werkvertragsrecht
- Baurecht
- GmbH-Recht
- Erbrecht und Pflichtteilsrecht
- Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
- Verkehrsrecht: als Zivilrecht und als Strafrecht
- Strafrecht
- Presserecht
- Verwaltungsrecht
- Hebammenrecht

Rechtsanwalt Ulrich Scherer in München
Jahrgang 1957
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Auszeichnung durch FOCUS als einer von Deutschlands Top-Privatanwälten im Bereich Miete und Eigentum
Vom STERN wurde die Auszeichnung beste Anwaltskanzleien in 2020 im Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen.
Arbeitsschwerpunkte:
- Schenkung, Prüfung Notarvertrag
- Rechtsberatung
- Vertragsberatung
- Vertragsprobleme, Vertragsbruch
- Zahlungsrückstände, Zahlungsschuldner
- Darlehensrecht
- Schadensersatz
- offene Rechnungen, Zwangsversteigerung
- Entziehung von Wohnraum durch Zweckentfremdung
- Vermietung der Wohnung an Touristen, illegale Ferienwohnung München
- Zweckentfremdung in München
Immobilienrecht
Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung haben, zur An- oder Vermietung, An- oder Verpachtung, zur Verwaltung einer WEG oder einer Eigentumswohnung, zu Mietrechtsfragen, zur Zweckentfremdung, zu Baurechtsfragen, zu Bauplanungen, Baugenehmigungen, zu Nachbarrechten, zur Erschließung, zu Maklerforderungen, Schadensersatzansprüchen, Kündigungen von Verträgen oder einfach eine Beratung zu bestehenden Verträgen benötigen – wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen fachkundig.
Denn Immobilienangelegenheiten haben in der Regel erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Daher lohnt es sich, bereits im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen, um etwaige Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und Fehler oder Lücken in einem Vertrag zu vermeiden.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum, Zertifizierter Nachlassmanager (GJI), Fachanwalt Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Vertragsrecht
- Mietrecht und Pachtrecht (als Fachanwalt)
- Aussprechen von Eigenbedarf - Eigenbedarfskündigung
- Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf
- Immobilienrecht (als Fachanwalt)
- Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht
- AGBs
- Arbeitsrecht
- Erbrecht und Erbaugrundstücke
- Darlehen & Darlehensrecht, Kreditrecht
- Rückforderung und Einklagen von Darlehen;
- Darlehen bei Immobilienfinanzierung
- Einklagen von Darlehensforderung
- Fachanwalt für Strafrecht
Vertragsrecht
„Pacta sunt servanda“ – auch für die Nicht-Lateiner ein juristischer Grundsatz, den man kennen und ernst nehmen sollte. Denn die Verträge, die man schließt, binden auch dann, wenn man die Folgen nicht überblickt hat. Die Folgen der so umrissenen Vertragstreue erkennt man oft erst lange nach einer Unterschrift. Anwaltliche Begleitung klärt von Anfang an auf und beugt Vertragsunklarheiten und Vertragsverletzungen vor. Professionelle Vertragsgestaltung kann und sollte verhindern, dass man mit falschen Erwartungen, fehlenden Sicherheiten oder überhöhten Risiken vertragliche Bindungen eingeht. Schadensersatz ist fast immer ein schlechtes Geschäft, denn es bedeutet, den Schaden erst erleiden und dem Ersatz mit hohem Aufwand jahrelang bei Gericht nachjagen.
Jeder Vertrag mit überdurchschnittlicher wirtschaftlicher Bedeutung sollte von einem Rechtsanwalt des Vertrauens vor Unterzeichnung der Endfassung geprüft sein. Wir beraten Sie in (fast) allen Bereichen (Arbeitsverträge, Erbverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge usw.)

Rechtsanwältin
- Schadensrecht
- Verkehrsrecht
- Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung
- Schuldnerberatung, Insolvenzrecht
- Ausländer- und Asylrecht
Schadensrecht
Schadensersatzansprüche können jeden Tag entstehen.
Oft ist es ein Verkehrsunfall, bei dem Ihr Auto beschädigt wurde und den wir gerne für Sie abwickeln. Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem gegnerischen Versicherer, dem Unfallgegner, der Polizei, dem Sachverständigen und etwaigen weiteren Beteiligten. Wir helfen Ihnen in diesem Zusammenhang ihre Ansprüche möglichst vollständig und schnell zu realisieren.
Über die Spezialmaterie des Verkehrsrechts hinaus gibt es jedoch noch eine Vielzahl von anderen Konstellationen, in denen Schadensersatzansprüche entstehen können, die dann gegen den Schädiger oder seinen Versicherer durchgesetzt werden müssen.
Ziel eines jeden zivilrechtlichen Schadensausgleiches ist es, Sie so zu stellen, wie Sie vor dem Vorfall standen, alle materiellen und immateriellen Schäden sollen ausgeglichen werden. Im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen wir, worin der Schaden besteht, ob er ersatzfähig ist, wie er ersetzt werden soll und gegenüber wem der Anspruch geltend gemacht werden muss.
Gerne helfen wir Ihnen, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Sollten Sie sich einer unberechtigten Schadensersatzforderung ausgesetzt sehen, verteidigen wir Sie gegen solche Vorwürfe, sei es im Bereich des Strafrechts, sei es durch Abwehr von Zahlungsansprüchen (und Klagen) im Rahmen des Zivilrechts.

Rechtsanwältin, Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
Rechtsgebiete:
- Aufenthalt
- Asyl
- Familiennachzug
- Abschiebung
- Ausweisung
- Einbürgerung
Aufenthalt
Das Ausländerrecht ist zu einem großen Teil im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dieses regelt insbesondere die Voraussetzungen der Einreise und des Aufenthaltsrechts in Deutschland sowie die Aufenthaltsbeendigung und enthält einige Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften. Im wesentlichen gibt es vier Hauptgruppen (Aufenthaltszweck) von möglichen Aufenthaltstiteln:
- Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung/Studium (§§ 16ff AufenthG)
- Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§§ 18ff AufenthG)
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22ff AufenthG)
- Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27ff AufenthG)
Die Aufenthaltstitel unterscheiden sich sowohl in ihren Anspruchsvoraussetzungen als auch in ihren Rechtsfolgen, z. B. wann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erworben werden kann, Möglichkeiten des Familiennachzugs, Sozialleistungsansprüche. Auf einige Aufenthaltstitel hat der Ausländer bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch, d. h. die Behörde hat hier keinen Spielraum mehr, sondern muss den Aufenthaltstitel erteilen. Bei anderen Aufenthaltstiteln hat die Behörde trotz Vorliegens der Voraussetzungen einen Ermessensspielraum. Die speziellen Anspruchsvoraussetzungen richten sich nach den Regelungen in den Hauptgruppen und divergieren je nach Aufenthaltszweck zum Teil erheblich. Für alle Aufenthaltstitel sind jedoch von einigen Ausnahmen abgesehen folgende Voraussetzungen zu erfüllen (§ 5 AufenthG):
- gesicherter Lebensunterhalt
- geklärte Identität
- kein Ausweisungsgrund, z. B. Straftaten
- Passbesitz
- Einreise mit gültigem, dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist der letzte Schritt auf dem Weg zu einem dauerhaften und gesicherten Aufenthalt in Deutschland. In der Regel kann die Niederlassung nach 5jährigem, rechtmäßigem Aufenthalt erteilt werden. Nach üblicherweise 8jährigem Aufenthalt und Besitz einer Niederlassungserlaubnis kann die Einbürgerung beantragt werden.