- Fachanwältin für Erbrecht
- Fachanwältin für Familienrecht



Im Einzelnen beraten und vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
- Abwehr oder Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
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