Erbrecht

Niemand beschäftigt sich gerne damit, was ist, wenn er einmal nicht mehr ist. Tritt dann allerdings der Fall der Fälle ein, haben die Hinterbliebenen oft genug damit zu tun, den menschlichen Verlust zu verarbeiten. Wenn dann noch erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Auseinandersetzungen auf die Hinterbliebenen zukommen, kann das schnell zur Zerreißprobe für ganze Familien werden. Dieses Konfliktpotential können Sie vermeiden, indem Sie rechtzeitig vorsorgen und noch zu Lebzeiten klare Regelungen treffen. Damit ersparen Sie den Hinterbliebenen einerseits vermeidbare Streitigkeiten. Andererseits stellen Sie sicher, dass nach Ihrem Ableben auch Ihre Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt und umgesetzt werden.

Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts.

Hierzu gehören unter anderem

  • Allgemeine Beratung in Nachlassangelegenheiten
  • Beratung über die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
  • steuerrechtlich motivierte Gestaltungen, vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie anderen letztwilligen Verfügungen
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Nachlassabwicklung, d.h. Auflösung (Auseinandersetzung) von Erbengemeinschaften, Teilungsanordnungen
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
  • Verhandlungen mit Banken, Finanzämtern, Behörden
  • Vermächtnisse, Auflagen, Bedingungen und Befristungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassinsolvenz
  • Enterbung
  • Erbschafts- bzw. Erbteilskauf
  • Internationales Erbrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Dr. Rasso Graber, LL.M. (Eur.), Rechtsanwalt

Dr. Christian Baretti, Diplom-Volkswirt, Steuerberater

Wir stehen Ihnen gerne für telefonische Erstauskünfte zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

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Unser Büro in München befindet sich in unmittelbarer Nähe der U-Bahnhaltestelle Sendlinger Tor (Linien U3, U6, U1, U2)

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  • von Bozica rohak am 24.03.2020 00:16
    Mein Fall würde als verjährt gelassen, von Herr Falch. Von Florian Geibler würde ich so gut beraten und verträten das ich geräumt würde, mir post umgeschrieben wird, ich krank geworden bin. Bozica Rohak
  • von Klasse Beratung am 02.08.2018 05:20
    Als Arzt fühle ich mich bei den Steuerberatern von Falch & Partner perfekt aufgehoben. Neben dem, was man von einem Berater erwarten kann, der einem die Buchhaltung erstellt und die Löhne abrechnet, werde ich auch individuell steuerlich beraten und ohne extra Nachfrage auf Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen. Als sich einmal ein arbeitsrechtliches Problem ergab, konnte ich über meinen Sachbearbeiter für die Gehaltsabrechnung auf kurzem Weg direkt einen Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aus derselben Kanzlei erhalten. Auch hier war ich mit der schnellen Lösung des Problems sehr zufrieden.