

Unsere Philosophie
Als Fachanwälte und Rechtsanwälte in München unterstützen wir Sie professionell, engagiert, kompetent, wirtschaftlich und zügig in allen Belangen des Immobilienrechts, Wirtschaftsrechts und Steuerrechts. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Rechtsgebieten Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht. Wir beraten, begleiten und vertreten Immobilieninvestoren, Hausverwaltungen, Mietverwaltungen, Vermieter, Makler und Mieter bei Problemen im Wohnraummietrecht, Vermieterrecht, Mieterrecht, Maklerrecht und vor allem bei Kündigungen von Mietverträgen.
Die Kanzleiräume befinden sich in Bestlage Münchens, nahe der Theresienwiese (Wiesn). Parkmöglichkeiten in direkter Umgebung sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Rechtsgebiete
Wir sind umfassend in allen Rechtsgebieten tätig.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht
Egal, ob Sie
- einen Mietvertrag über Ihre Immobilie abschließen wollen (Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag),
- eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen,
- ein Immobilie bewerten möchten,
- ein Immobilie vererben oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge steueroptimiert übertragen wollen,
- ein Immobilienprojekt in München oder anderswo entwickeln wollen,
- eine Immobilie nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder real teilen wollen,
wir sind Ihr erster Ansprechpartner.
Abschluss eines Mietvertrags in München und deutschlandweit
Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Rechtsprechung und die Gesetzgebung mehr als die Wirksamkeit zahlreicher Vertragsklauseln, die in den Standard-Mietverträgen enthalten sind. Grundlegende Regelungen in Altmietverträgen stehen regelmäßig auf dem Prüfstand der Gerichte. Einige Beispiele:
- Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
- Wirksamkeit von Quotenabgeltungsklauseln
- Umlagefähigkeit einzelner Betriebskosten / Nebenkosten
- wirksame Befristung von Mietverträgen über Wohnraum
- Schriftform und Wirksamkeit von Zeitmietverträgen über Gewerberaum
- richtige Vertretung bei Körperschaften
Durch unsere Tätigkeit und tiefgehende Erfahrung im Immobilienrecht kennen wir die Rechtsprechung und wenden diese an.
- Kauf / Verkauf von Immobilien in München und weltweit
- Bewertung von Immobilien in München und Deutschland
Für zahlreiche Fallgestaltungen müssen Sie eine Bewertung der Immobilie vornehmen:
- bei Immobilienvermögen in Erbfällen sollten Sie den Wert zur Aufnahme in die Erbschaftssteuererklärung ermitteln, bevor das Finanzamt hier eine qualifizierte Schätzung vornimmt. Erfahrungsgemäß ist es schwierig, von einem vom Finanzamt ermittelten Wert wieder wegzukommen, ohne ein Einspruchs- oder Klageverfahren zu beschreiten.
- bei Schenkungen von Immobilien, z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, ist es zwingend erforderlich, vor der Übertragung im Hinblick auf Freibeträge den Wert im Vorfeld zu ermitteln bzw. ein Sachverständigengutachten einzuholen.
- Bei Neuerwerb einer Immobilie zur Vermietung müssen Sie dem Finanzamt zusammen mit der ersten Einkommensteuererklärung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für Abnutzung mitteilen und dabei den nicht der Abschreibung unterliegenden Anteil für Grund und Boden ermitteln und plausibel darstellen. Fehler und Ungenauigkeiten im Vorfeld gehen zu Ihren Lasten.
- Wertermittlungen im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Bewertung von Firmenvermögen.
Vererben / Verschenken von Immobilien in München und Europa
Teilung einer Immobilie real oder nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in München und deutschlandweit
Wir sind Ihre kompetenten Partner in München. Vertrauen Sie Ihrem Anwalt für Immobilienrecht in München.