Kanzlei für Erbrecht in München Schwabing

Die Kanzlei Bubendorfer bietet Ihnen mit unserem kompetenten und erfahrenen Team rechtliche Unterstützung bei der Prüfung, Planung, Gestaltung von Nachfolgeregelungen für Privatpersonen und Unternehmer. Die Erstellung von sinnvollen Testamentsgestaltungen und Erbverträgen, gehört ebenso zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei, als auch die Gestaltung lebzeitiger Schenkungen mit dem Ziel fairer Erbgestaltung und die Erbschafts- und Schenkungssteuerlast zu mindern.

Die Beratung umfasst auch die Errichtung von individuellen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, damit Ihr Wille im Ernstfall auch zum Tragen kommt.

Die Kanzlei Bubendorfer und Kollegen berät und vertritt Sie im Erbscheinverfahren und unterstützt sie anschließend bei der Nachlassabwicklung, insbesondere bei Verwaltung und Teilung des Nachlasses unter den Miterben.

Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsfragen, der Übernahme von Testamentsvollstreckungen und der Abwicklung von Nachlässen unterstützen wir Sie gerne mit nach sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Besonderheiten des Falles. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Abwehr oder Durchsetzung des Pflichtteils.

Wir helfen Ihnen bei Erbschaftskonflikten gerne auch außergerichtlich im Rahmen von Schiedsgerichtsbarkeit oder alternativen Möglichkeiten, um zeitraubende und für den Mandanten kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Rechtsberatung zum Thema Erbrecht und Nachfolgeplanung im Überblick:

Rechtsberatung zum Thema Erbrecht und Nachfolgeplanung im Überblick:

  • Testamentsgestaltung, Testamentsberatung, Vermächtnis
  • Erbrecht und Erbvertrag; Erbauseinandersetzung (gerichtlich/außergerichtlich)
  • Pflichtteilsansprüche (Abwehr/Durchsetzung)
  • Unternehmensnachfolge
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente
  • Stiftungsberatung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlasssabwicklung

Rechtsberatung im Bereich Erbrecht, Erbvertrag und Vorsorgeregelung:

Rechtsberatung im Bereich Erbrecht, Erbvertrag und Vorsorgeregelung:

  • Beratung und Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung und Entwurf der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

 

Rechtsberatung zur vorweggenommenen Erbfolge:

Rechtsberatung zur vorweggenommenen Erbfolge:

  • Nachfolgeplanung / vorweggenommene Erbfolge / Übergabe zu Lebzeiten
  • Gestaltungsvorschläge zu lebzeitigen Vermögensübertragungen, zur Vermeidung von Nachlaßstreitigkeiten und Reduzierung von Erbschaftssteuerlasten
  • Beratung und Entwurf lebzeitiger Überlassungsverträge und Schenkungen unter Vorbehalt von Rückübertragungsansprüchen und Nießbrauch / Wohnrechten unter Berücksichtigung schenkungssteuerlicher Aspekte

Rechtsberatung bei Eintreten des Erbfalls:

Rechtsberatung bei Eintreten des Erbfalls:

  • Beratung zu Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Pflichtteilsrecht, Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Erbengemeinschaft und Erbteilung
  • Erbenfeststellungsklagen und Nachlassverfahren
  • Vertretung in Erbscheinverfahren – Erbschein (Nachlassgericht)
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Geltendmachung von Vermächtnissen
  • Versteigerung von Immobilien
  • Vertretung in Teilungsversteigerungsverfahren
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Totenfürsorgerecht
  • Nachlasshaftung
  • Regress von Sozialhilfeträgern

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  • von Anwalt macht seine Arbeit sehr gut am 30.10.2023 12:44
    Top Anwalt. In der Sache exakt und glasklar. In der Methode sehr präzise. Der Erfahrung seiner Arbeit macht sich hier sehr bezahlt.
  • von Anonym am 20.09.2022 15:04
    Der passende Ansprechpartner wenn es um dei Durchsetzung und v.a. Klärung der sinnvollen Optionen im einem Rechtsstreit geht. Mit Guten Rat und Wissen und der Erkenntnis sich vorab über die Möglichkeiten kundig zu machen an der Seite seiner Mandanten.
  • von Anonym am 19.06.2020 19:05
    Dr Bubendorfer hat mich in einem kniffligen Fall beraten. Bin sehr zufrieden, dass mir hier Hilfe und auch moralischer Beistand zugekommen ist, Oft ist die Klärung auch durch Sachverhaltsaufhellung hilfreich