Rechtsanwälte Verkehrsrecht München

Mit dem Verkehrsrecht kommt nahezu jeder früher oder später in Berührung – als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger z. B. wenn man in einen Unfall verwickelt wird, wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt wurde oder vermeintlich Fahrerflucht begangen hat. Von einem „Knöllchen“ bis hin zur Strafbarkeit wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr ist dabei im Verkehrsrecht alles an rechtlichen Folgen denkbar.

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Unfall

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde oder einen Unfall verschuldet hat, hat oft nicht nur mit mehr oder weniger schweren Verletzungen zu kämpfen. Zeitgleich haben Unfallbeteiligte mit etlichen rechtlichen Problemen zu kämpfen.

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Führerscheinverlust

Den Führerschein zu verlieren – zeitweise oder sogar dauerhaft – ist für viele Personen nur schwer vorstellbar. Denn der Führerschein bedeutet Beweglichkeit und Flexibilität, z. B. für Eltern. Vor allem für Pendler und noch mehr für Berufskraftfahrer (Lkw-Fahrer, Taxi-Fahrer, Paketboten etc.) ist der Führerschein aber viel mehr: Er ist Grundlage der wirtschaftlichen Existenz.

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Ordnungswidrigkeiten: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht ist strafbar. Vor allem bei leichten Verkehrsverstößen, z. B. bei Verletzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), droht keine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, sondern „nur“ ein Bußgeld und eventuell „Punkte in Flensburg“. Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, für die man ein Bußgeld – oder umgangssprachlich ein „Knöllchen“ – erhalten kann, zählen Falschparken, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße, die Missachtung der Vorfahrt oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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Verkehrsstrafrecht

Ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht kann strafrechtliche Folgen haben, nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Strafbar sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr und im öffentlichen Verkehr. Folge einer Verkehrsstraftat kann dann eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe sein.

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KFZ-Versicherungen: Haftpflicht, Kasko etc.

Die eine Kfz-Versicherung gibt es nicht. Unter Kfz-Versicherung fasst man umgangssprachlich alle Versicherungen zusammen, die sich z. B. auf einen Pkw oder ein Motorrad beziehen. So zählt zu den Kfz-Versicherungen z. B. die Kfz-Haftpflicht, die Kasko-Versicherung (Teilkasko/Vollkasko) oder die Insassenunfallversicherung.

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