Herzlich Willkommen in der Kanzlei von Rechtsanwalt Florian Hödl – Fachanwalt für Arbeitsrecht in München

RA Hödl ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Ihr kompetenter Partner in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung

Soforthilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung garantieren wir Ihnen einen kurzfristigen Termin in unserer Kanzlei. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Florian Hödl ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen, Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abfindungen. Beachten Sie bitte unbedingt die Klagefrist bei Kündigungen von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§§ 4, 7 KSchG).

Rufen Sie uns jetzt kostenlos und unverbindlich für eine telefonische Ersteinschätzung an und Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in der Münchener Innenstadt. Sie erhalten in der Regel am gleichen Tag oder Folgetag einen Termin.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Durch eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht lassen sich teure Fehler und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Rechtsanwalt Hödl Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von der Stellenausschreibung bis Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Um Ihre Rechte optimal wahrnehmen zu können, ist in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen schnelles Handeln erforderlich. Das deutsche Arbeitsrecht ist durch kurze Fristen und strenge Formvorschriften geprägt. Form- und Fristverletzungen können im schlimmsten Fall zu einem vollständigen Rechtsverlust führen. Zögern Sie daher nicht, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.

Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in der Münchener Innenstadt. Sie erhalten in der Regel am gleichen oder Folgetag einen Termin.

Kündigung

Die Frage der Rechtswirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsvertrages kann nur unter Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher Gesichtspunkte beantwortet werden. Sie ist nur unter Würdigung sämtlicher tatsächlichen Umstände des Einzelfalles beurteilbar. Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind daher die wesentlichen Fragestellungen und Problempunkte genau zu prüfen, um zu einer in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht optimalen Vorgehensweise zu gelangen. Dabei ist die individuelle Interessenlage bzw. Zielsetzung entscheidend für die Erarbeitung der „richtigen“ Strategie.

Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden.

Arbeitsrecht: Mitarbeiterdatenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlegt Arbeitgebern umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten auf. Lassen Sie sich professionell beraten. Rechtsanwalt Hödl ist seit vielen Jahren im Datenschutzrecht tätig, berät zahlreiche Unternehmen und öffentliche Stellen im Datenschutzrecht. Wir unterstützen Sie bei der Information und Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften, bei der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, Datenschutz- bzw. EDV-Richtlinien und allgemein bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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Arbeitsrecht: Compliance

Inhaber eines Betriebs oder Unternehmens sind verpflichtet, in ihren Betrieben die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Die Verletzung dieser Aufsichtspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 130 OWiG mit Geldbußen von bis zu einer Million geahndet werden. Geschäftsführer und Vorstände können bei Verletzung von Pflichten, “welche die juristische Person oder die Personenvereinigung treffen”, persönlich belangt werden. Gemäß § 30 OWiG drohen Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro. Auch die Verletzung von datenschutzrechtlichen Regelungen kann mit immensen Geldbußen belegt werden. Eine Compliance-Organisation ist daher keineswegs nur eine Notwendigkeit für große Unternehmen.

Arbeitsrecht: Leistungen

Rechtsanwalt Hödl berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber und Führungskräfte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von der Anbahnung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Das deutsche Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt. Vorhaben, alle relevanten Regelungen in einem Arbeitsgesetzbuch zusammenzufassen, waren bislang ohne nennenswertes Ergebnis. Bereits bei Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ein Überblick über die in Spezialgesetzen verstreuten Regelungen wichtig, wie z.B. die diskriminierungsfreie Stellenausschreibung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG), Fragen zur korrekten Durchführung des Vorstellungsgesprächs (BetrVG, AGG), Voraussetzungen der wirksamen Befristung von Arbeitsverträgen (TzBfG) sowie Fragen rund um den Inhalt des Arbeitsvertrages (Inhaltskontrolle gem. §§ 305ff. BGB). Frühzeitige, kompetente Beratung und sorgfältig erstellte Verträge helfen Ihnen, spätere Auseinandersetzungen und Kosten zu vermeiden. Rechtsanwalt Hödl übernimmt die Überprüfung vorhandener Arbeitsverträge und arbeitsrechtlicher Vertragsmuster, die Überarbeitung von Arbeitsverträgen oder die Erstellung neuer Arbeitsverträge z.B. bei Unternehmensgründungen oder Umstrukturierungen eines Unternehmens.

Auch während der Durchführung des Arbeitsvertrages kommt es immer wieder zu rechtlichen Fragen oder Problemen. Beispielsweise sind im Zusammenhang mit innerbetrieblichen Umstellungen und disziplinarischen Maßnahmen wie dem Ausspruch von Abmahnungen oder Versetzungen rechtliche Vorgaben zu beachten. Rechtsanwalt Hödl steht Mandanten hierbei bereits im Vorfeld kompetent zur Seite. Bezüglich rechtlicher Fragen zu Urlaubsanspruch (BUrlG), Schwangerschaft (MuSchG), Elternzeit (BEEG), Befristung von Arbeitsverhältnissen (TzBfG), Arbeitszeugnis, Tarifvertrag und Eingruppierung berät Rechtsanwalt Hödl, ebenso wie hinsichtlich aller Fragen rund um die Themen Entgelt, Gratifikation, Bonuszahlungen, Zulagen für Arbeitnehmer etc..

 

Trennungsmanagement – Kündigung – Aufhebungsvertrag

Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist daher nur aus bestimmten, im Gesetz festgelegten Gründen zulässig. Daneben gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann. Kündigungen können wegen der Missachtung von Formvorschriften oder Fristen, besonderer Regelungen zum Kündigungsschutz (zB Mutterschutz, Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderung) unwirksam sein. Lassen Sie sich bereits im Vorfbei einer Kündigung stets von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und Spezialisierung in Kündigungsstreitigkeiten. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Hödl steht für individuelle Betreuung und Beratung, fundierte juristische Arbeit und Fingerspitzengefühl.

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Aufgrund der arbeitnehmerfreundlichen Ausrichtung des deutschen Arbeitsrechts ist gerade für Arbeitgeber eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht von enormer Bedeutung. Nur durch eine frühzeitige Beratung lassen sich Fehler und zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen vermeiden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Florian Hödl unterstützt Sie bei der Ausschreibung neu zu besetzender Stellen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, internen Richtlinien, oder Änderungsverträgen. Die Formulierung von Abmahnungen, Aufhebungsverträgen oder die Kündigung von Mitarbeitern sollte stets durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet werden. Auch bei der Formulierung von Betriebsratsanhörungen, Massenentlassungsanzeigen, Zustimmungsverfahren bei besonderem Kündigungsschutz oder anderen vorbereitenden Maßnahmen ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend anzuraten. Rechtsanwalt Hödl unterstützt Sie bei Kündigungen, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Florian Hödl Ihre Interessen konsequent.

 

Kündigung und Kündigungsschutz

Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen sollte stets wohl überlegt und von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sorgfältig vorbereitet und begleitet werden. Fehler bei der Vorbereitung von Kündigungen können grundsätzlich nicht nachträglich behoben werden. Eine unwirksame Kündigung kann für den Arbeitgeber zu hohen Kosten führen. Während der Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens hat der Arbeitnehmer u.U. Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Der Arbeitnehmer ist bei einer unwirksamen Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist von der Verpflichtung, die Arbeitsleistung zu erbringen, grundsätzlich befreit. Der Arbeitgeber hat allerdings das vertraglich geschuldete Gehalt regelmäßig weiter zu bezahlen. Ein arbeitsgerichtliches Verfahren, welches über ein Jahr andauert, kann dem Arbeitgeber somit schnell Kosten in Höhe eines Jahresgehaltes verursachen, ohne dass dem eine Arbeitsleistung des gekündigten Arbeitnehmers entgegensteht. Boni, die der Arbeitnehmer aufgrund des Annahmeverzuges nicht erarbeiten konnte, eine etwaige Abfindung sowie Urlaubsabgeltungsansprüche können den Schaden noch weiter erhöhen.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Durch eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht lassen sich teure Fehler und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Fachanwalt für Arbeitsrecht München

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht zählt zu den ältesten Fachanwaltstiteln. Um die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen zu dürfen, müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen werden. Die Fachanwaltsordnung (FAO) fordert insbesondere den Nachweis von mindestens 100 bearbeiteten Fällen innerhalb der vergangenen 3 Jahre. Davon mindestens 50 Fälle gerichtlicher Verfahren. Der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ garantiert aufgrund dieser hohen Hürde eine starke Spezialisierung.

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