Ihre Experten für Strafrecht in München
Rechtsanwälte Kupka und Stillfried
Unser Fachanwalt für Strafrecht und unsere Strafverteidiger vertreten Sie seit über 10 Jahren in allen strafrechtlichen Belangen von der Strafanzeige über das Ermittlungsverfahren, die Verteidigung vor dem Strafgericht bis hin zur Betreuung im Strafvollzug, beispielsweise im Jugendstrafrecht oder im Betäubungsmittelrecht (BtM).
Durch unsere Schnittmenge im Arbeitsrecht und Strafrecht haben wir eine besondere Expertise bei Straftaten am Arbeitsplatz oder im Zusammenhango mit der Arbeit wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Insolvenzverschleppung.
Wir sind Ihre Kanzlei für Strafrecht in München
Die Strafverteidigung umfasst die erste Beratung, das Beantragen der Akteneinsicht, die Vertretung vor denStrafverfolgungsbehörden, das Entwickeln der Verteidigungsstrategie, die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auf Augenhöhe sowie die konkrete Verteidigung in der Hauptverhandlung.
Im Jugendstrafrecht haben die Strafgerichte deutlich umfangreichere Sanktionsmöglichkeiten als im Erwachsenenstrafrecht. Die Vertretung eines straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden erfordert ein besonders Fingerspitzengefühl, bei dem die Zukunft des Jugendlichen und pädagogische Aspekte eine große Rolle spielen.
• Betäubungsmittelrecht - BtMG
Für den Besitz und Verkauf illegaler Betäubungsmittel gilt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Im Bereich BtM können schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens wichtige Weichen gestellt werden. Gerade bei gewerbsmäßigem Handel drohen oft sehr hohe Strafen.
Der Strafbefehl ersetzt ein richterliches Urteil und kann durch den Einspruch angegriffen werden. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen, so dass man schnell handeln muss.
• Betrug
Die Straftat des Betrugs stellt in der strafrechtlichen Praxis einen der komplexesten Straftatbestände dar. Hierunter fallen unter anderem auch der Eingehungsbetrug oder der Sozialversicherungsbetrug. Ob tatsächlich ein Betrug vorliegt und wie schwerwiegend er ist, erfordert hohe rechtliche Fachkenntnis und viel Erfahrung.
Wurden Sie wegen einer angeblichen Straftat angezeigt, wenden Sie sich frühzeitig an uns. Machen Sie keine Angaben, bis Sie mit uns gesprochen haben!
Je nach Schwere der Verletzung und Gesamtumstände der Tat drohen bei einer Körperverletzung empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Es wird unterschieden zwischen einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge.
• Diebstahl
Der Diebstahl stellt eine der häufigsten Straftaten dar. Während bei einfachem Diebstahl meist nur eine kleine Geldstrafe droht, werden der besonders schwere Fall des Diebstahls, der Diebstahl mit Waffen oder der Wohnungseinbruchsdiebstahl oft mit Freiheitsstrafe sanktioniert, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
• Untreue
Die Untreue spielt insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und im arbeitsrechtlichen Umfeld eine große Rolle. Hierunter fällt auch das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentengelt, wenn Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer nicht abführen.
Zum Thema ARBEITSRECHT finden Sie hier relevante Informationen unserer Kanzlei