Beratungsbüro - Ursula Seidl

Seit 2002 Unternehmerin in Sachen Arbeitssicherheit, Bausicherheit und Umweltschutz.
Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen als Sicherheitsfachkraft: Handwerks- und Verwaltungsbetriebe, Industriebetriebe, Kindertagesstätten, Schulen etc. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen im Einsatz.
Vorschriften & Baustellenverordnung

Aufgaben:
- Beratung in der Planungsphase
- Mitgestaltung der Ausschreibungsunterlagen
- Erstellung der Vorankündigung
- Erstellung- und Fortschreibung des SiGePlans
- Koordination auf der Baustelle
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten in der baulichen Anlage
Für welche Baustellen muss ein Koordinator bestellt werden ?
Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 01. April 2023



Liste der Tätigkeiten besonders gefährlicher Arbeiten nach Anhang II Baustelle V
Besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 sind:
- Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind,
- Arbeiten, bei denen die Beschäftigten ausgesetzt sind gegenüber
a. der Biostoffverordnung oder
b. Stoffen oder Gemischen im Sinne der Gefahrstoffverordnung - 01.04.2023 Arbeiten bei denen Beschäftigte ausgesetzt sind gegenüber
a. biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 oder 4 i. S. d. § 3 Abs. 1 der Biostoffverordnung,
b. gefährlichen Stoffen und Gemischen im Sinne des § 3 Abs. 1 i. V. m. 2 - Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erfordern
- Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen,
- Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,
- Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau,
- Arbeiten mit Tauchgeräten,
- Arbeiten in Druckluft,
- Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden,
- Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht
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