Beratungsbüro - Ursula Seidl

Beratungsbüro - Ursula Seidl

Seit 2002 Unternehmerin in Sachen Arbeitssicherheit, Bausicherheit und Umweltschutz.

Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen als Sicherheitsfachkraft: Handwerks- und Verwaltungsbetriebe, Industriebetriebe, Kindertagesstätten, Schulen etc. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen im Einsatz. 

Vorschriften & Baustellenverordnung

Aufgaben:

  • Beratung in der Planungsphase
  • Mitgestaltung der Ausschreibungsunterlagen
  • Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellung- und Fortschreibung des SiGePlans
  • Koordination auf der Baustelle
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten in der baulichen Anlage

Für welche Baustellen muss ein Koordinator bestellt werden ?

Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 01. April 2023

Liste der Tätigkeiten besonders gefährlicher Arbeiten nach Anhang II Baustelle V

Besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 sind: 

  1. Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind,
  2.  Arbeiten, bei denen die Beschäftigten ausgesetzt sind gegenüber
    a. der Biostoffverordnung oder
    b. Stoffen oder Gemischen im Sinne der Gefahrstoffverordnung
  3.  01.04.2023 Arbeiten bei denen Beschäftigte ausgesetzt sind gegenüber
    a. biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 oder 4 i. S. d.  § 3 Abs. 1 der Biostoffverordnung,
    b. gefährlichen Stoffen und Gemischen im Sinne des § 3 Abs. 1 i. V. m.  2 
  4. Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erfordern
  5. Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen,
  6. Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,
  7. Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau,
  8. Arbeiten mit Tauchgeräten,
  9. Arbeiten in Druckluft,
  10.  Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden,
  11. Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht

weitere Informationen erhaltet ihr hier

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