FA Patientenanwalt - Der starke Partner an Ihrer Seite

Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Wir vertreten bundesweit ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer in allen rechtlichen Angelegenheiten der Fachgebiete Medizinrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftung, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Ärzte, Kliniken und Versicherungen zählen wir nicht zu unserer Mandantschaft. Wir setzen alles daran, Sie in Ihrem Anliegen professionell und gründlich zu beraten. Unsere Anwälte(4) sind allesamt Spezialisten auf ihrem jeweiligen Gebiet. Seit Jahren sind wir mit der juristischen Betreuung von Patienten bestens vertraut. Durch unsere Spezialisierung, welche auf langjähriger Praxiserfahrung sowie konsequenter Fort- und Weiterbildungen basiert, können wir unsere Stärken gezielt einbringen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist immer ein unverbindliches Beratungsgespräch, zu dem wir Sie gerne einladen. Dieses Erstgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

Wir geben unser Bestes für Ihr Patientenrecht

Arzthaftungsrecht:

Unsere Anwälte für Patientenrecht und Fachanwälte für Medizinrecht setzen sich für Sie ein. Ob Arzthaftung, Schmerzensgeld, Erwerbsminderung oder die Erstattung von Behandlungskosten erstritten werden soll.

Medizinrecht:

Ob Sie einen ärztlichen Behandlungsfehler zur Klage bringen oder Schmerzensgeld durchsetzen wollen. Ihr Patientenanwalt macht sich für Sie stark.

Behandlungsfehler:

Falschdiagnose? Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Wir wissen genau, wann Ihnen Ansprüche zustehen.

Aufklärungsfehler:

Ärztlicher Behandlungsfehler? Unzureichende Aufklärung? Durchsetzung von Schmerzensgeld? Ihr Patientenanwalt macht sich für Sie stark.

Schadensersatz:

Behandlungskosten und Pflegekosten? Anerkennung von Erwerbsminderung? Wir wissen, wann Ihnen Ansprüche zustehen.

Schmerzensgeld:

Durchsetzung von Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Leiden? Ihr Patientenanwalt macht sich für Sie stark.

Diagnosefehler:

Wir sind der Meinung: Ein Arzt muss für seinen Diagnosefehler auch haften. Wir die Anwälte von FA-Patientenanwalt setzen uns für Sie ein. Schreiben Sie uns, was Ihnen zugestoßen ist und schildern Sie uns Ihren Fall.

Geburtsschaden

Gesundheitsschäden von Neugeborenen nach vorangegangenem ärztlichen Behandlungsfehler oder Fehler durch Hebammen (Geburtsschäden) wiegen besonders schwer.

Die Ungewissheit über die gesundheitliche Situation und die damit einhergehenden Folgekosten für Pflege, weitere Behandlungen und Therapien etc., belastet die gesamte Familie. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Betreuung nach folgeschweren Geburtsschäden und die Sicherung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.

Wir rechnen entweder direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab oder empfehlen Ihnen einen Prozessfinanzierer. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass wir für Sie Prozesskostenhilfe beantragen oder wir vereinbaren ein Erfolgshonorar. Sollten alle diese Möglichkeiten für Sie ausscheiden, können wir ein aufwandbezogenes Pauschalhonorar vereinbaren.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen. Und Sie erfahren schnell, wie wir Ihnen helfen können.

Mehr Infos zu Friese & Adelung Partnerschaft

5 Bewertungen zu Friese & Adelung Partnerschaft

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5 Bewertungen
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  • von Tolle Kanzlei am 25.12.2023 15:20
    Ich bin wirklich überwältigt, wie unkompliziert und fachlich überragend mein Fall bearbeitet wurde. Herr Friese hat sehr viel Erfahrung und durch sein Fachwissen konnte mein Fall für mich mehr als zufriedenstellend abgeschlossen werden. Ich wurde immer über die Schritte informiert, musste nie nachfragen, wann der nächste Schritt gemacht wird, und er hat immer zeitnah selbständig reagiert, wenn es nötig war. Herr Friese hat es geschafft, außergerichtlich für mich eine Summe rauszuholen, mit deren Höhe ich nie gerechnet hätte. Meine größte Hochachtung vor der Leistung!
  • von Anonym am 24.06.2022 11:13
    Top Beratung und realitische Einschätzung der juritisch zu bewertenden Umstände. Fühle mich gut aufgehoben und rechtlich sehr gut vertreten.
  • von J.K. am 16.08.2021 06:57
    Ich möchte mich noch einmal von Herzen für die Ausführung des Mandates bedanken. Sie haben mir mit Ihrer herzlichen und wegweisenden art durch eine schwere Zeit geholfen. Vor dieser Zeit, hätte ich das um jeden Preis durchgekämpft, auch wenn es am ende ein Vollverlust hätte sein können. Aber nun Kämpfe ich erst einmal für meine Gesundheit.
  • von A.S. am 16.08.2021 06:57
    Sehr geehrte Frau RA Speicher, sehr geehrter Herr RA Friese, ich bedanke mich herzlichst für Ihre Hilfe und fühle mich von Ihnen sehr gut beraten. Auch dass Sie mir bisher, ohne einen Beitrag von meiner Seite eingefordert zu haben, ohne Rechtsschutzversicherung bis jetzt geholfen haben. Ist es in Ordnung, dass ich mich Anfang nächster Woche nochmals bei Ihnen melde, nachdem ich mit der AOK gesprochen habe? Vllt. hat die Kasse eine Idee, denn die OP Kosten usw. wurden ja zu ihren Lasten eingefordert. Ich bin Ihnen sehr, sehr dankbar und wünsche einen schönen Tag. Mfg. A. S.
  • von E.B. am 16.08.2021 06:56
    der Abfindungsbetrag in Höhe von 45.000€ ist bei mir eingegangen. Ich bin Ihnen für Ihre Mühe und Ihren Einsatz sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen E. B.