Rechtsanwälte Arbeitsrecht München

Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber kommen vermutlich in so gut wie jedem Arbeitsverhältnis vor. Wenn sich Meinungsverschiedenheiten allerdings zu einem echten Streit auswachsen und eine rechtliche Dimension bekommen, sollten Sie zeitnah die Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Denn gerade im Arbeitsrecht – vor allem, wenn es um Kündigungsschutz geht! – gelten kurze Fristen, in denen rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Verstreichen solche Fristen, ist sonst ein Vorgehen – z. B. gegen eine Kündigung – in der Regel nicht mehr möglich.

Deshalb unterstützen wir Sie als Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, vertreten Sie außergerichtlich z. B. in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und setzen uns vor dem Arbeitsgericht mit Nachdruck für Ihr Recht ein.

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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt neben gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträgen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis. Hier werden Arbeitszeit, die genaue Arbeitsverpflichtung (Stellenbeschreibung), Arbeitsort, Urlaub, das Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt etc.) und vieles mehr verbindlich vereinbart.

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Abmahnung

Eine Abmahnung im Arbeitsverhältnis sollte man als Arbeitnehmer nicht unterschätzen. Denn eine Abmahnung ist nicht selten Voraussetzung für eine wirksame Kündigung des Arbeitsvertrages.

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Kündigung

Eine Kündigung ist meist ein Schock. Immerhin steht mit dem Arbeitsverhältnis die eigene finanzielle Existenzgrundlage auf dem Spiel. Weil der Verlust des Arbeitsplatzes so gravierende Folgen hat, sollte man eine Kündigung – ob ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung – zeitnah arbeitsrechtlich prüfen lassen.

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Kündigungsschutz

Gegen eine Kündigung kann man sich zur Wehr setzen und in den meisten Fällen sollte man das als Betroffener auch tun. Denn deutlich mehr Kündigungen, als man denkt, sind unwirksam und beenden dann ein Arbeitsverhältnis nicht, selbst wenn der Arbeitgeber davon ausgeht.

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Aufhebungsvertrag

Die Kündigung ist nicht die einzige Möglichkeit einen Arbeitsvertrag zu beenden. Mit einem Aufhebungsvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einigen.

Diese Lösung kann für Arbeitnehmer allerdings Nachteile mit sich bringen. Deshalb sind strategisch und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber etliche Details zu bedenken und zu beachten.

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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis wird – quasi verschlüsselt – in einer Art „Zeugnissprache“ verfasst, die dann in ein Notenschema übersetzt werden kann – von „sehr gut“ bis „ungenügend“. Diese Zeugnissprache ist für Laien jedoch kaum zu entschlüsseln. Deswegen fällt es Arbeitnehmern oft schwer, den Inhalt des eigenen Zeugnisses richtig zu erfassen.

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Befristete Arbeitsverträge

Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet Arbeitnehmern oft eine Chance, seine Fähigkeiten bei einem neuen Arbeitgeber unter Beweis zu stellen. Rechtlich sind mit einem befristeten Arbeitsvertrag aber auch Risiken verbunden: So kann beispielsweise nicht jeder befristete Arbeitsvertrag während der Vertragslaufzeit gekündigt werden – auch vom Arbeitnehmer nicht! Eine Chance für Arbeitnehmer ist hingegen, dass eine Befristung – selbst wenn sie ausdrücklich vereinbart ist – nicht immer möglich ist.

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Elternzeit

Als Arbeitnehmer/In hat man in den ersten drei Lebensjahren des eigenen Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Dabei können Eltern auch gemeinsam Elternzeit in Anspruch nehmen oder die Elternzeit aufteilen – teilweise aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

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Versetzung

Eine Versetzung ist nicht immer ein freudiges Ereignis: Sonderprojekte oder Beförderungen können – auch wenn man es zunächst nicht vermutet – negative Auswirkungen auf die Position im Unternehmen und z. B. den eigenen Kündigungsschutz haben. Außerdem sind mit einer Versetzung oft massive Eingriffe in die eigene Arbeitsrealität und bei einer Versetzung in eine andere Stadt oder ins Ausland in das Privatleben verbunden.

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Teilzeitarbeit

Ein „Teilzeitjob“ ist oftmals eine sehr gute Möglichkeit, z. B. Arbeit und Familienleben in Einklang zu bringen. Bevor man aber einen Teilzeitvertrag unterzeichnet, empfiehlt es sich – wie bei jedem Arbeitsvertrag –, den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen.

Denn Teilzeit kann sehr unterschiedlich vertraglich gestaltet werden (feste Stundenanzahl, feste Arbeitstage etc.) und man sollte sich als Arbeitnehmer sicher sein, dass im Arbeitsvertrag alles so wie vereinbart geregelt ist.

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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Für Geschäftsführer und Vorstände gelten teilweise andere arbeitsrechtliche Regelungen als im Falle eines „normalen Arbeitnehmers“. Außerdem sind arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen nicht selten von politischen Faktoren im Unternehmen beeinflusst, was häufig eine entsprechend geschickte (anwaltliche) Reaktion darauf erfordert.

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Ihr Ansprechpartner:

MARTIN SOUKUP
Partner

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Fachanwalt für Erbrecht

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